12656/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 19. Dezember 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0330-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12936/J betreffend „Bargeld für drogenkranke Menschen“, welche die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen am 30. Oktober 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Eine derartige Darstellung ist nicht möglich, da seitens der Bundessozialämter eine gesonderte Auswertung "Suchterkrankung" nicht durchgeführt wird. Diese Erkrankungen fallen in die Gesamtauswertung "Psychiatrische Erkrankung".

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Es werden derzeit keine Überlegungen angestellt, statt der Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder Sachleistungen zur Verfügung zu stellen.