12662/AB XXIV. GP
Eingelangt am
21.12.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12906/J vom 24. Oktober 2012 der
Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes ft
mitzuteilen:
Zu 1. bis 11.:
Gemäß § 48a Bundesabgabenordnung besteht im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabenverfahren oder Finanzstrafverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung. Daher können keine der Öffentlichkeit unbekannten Verhältnisse oder Umstände aus konkreten Abgaben- oder Finanzstrafverfahren bekannt gegeben werden.
Die Beantwortung von Fragen betreffend Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, Geldwäschemeldung sowie Forderungsverzicht der Bank Burgenland fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.