12671/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0268-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 12901/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Hassparolen und Gewaltaufrufe im Internet – Verhetzung (§ 283 StGB) 2011“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 3 bis 6 und 8:

Ich verweise auf die der Anfragebeantwortung angeschlossenen Auswertungen aus der Verfahrensautomation Justiz.

Zu 2 und 7:

Die Statistik Austria stellte dazu die nachfolgende Verurteilungsstatistik für das Jahr 2011 zur Verfügung:

Landesgerichtssprengel

Strafausmaß

Anzahl

LG St. Pölten 

Freiheitsstrafe über 1 bis 3 Monate  

1

LG Linz 

Freiheitsstrafe über 1 bis 3 Monate  

2

LG Feldkirch 

Geldstrafe über 180 Tagessätze  

1

Eine weitere Aufschlüsselung war leider nicht möglich.

Zu 9:

Ich halte dazu meine Einschätzung in der Beantwortung der Voranfrage Zl. 8671/J-NR/2011 aufrecht: Der Internationale Rechtsrahmen (insb. EU-Rahmenbeschluss, Cyber-Crime-Konvention des Europarats samt Zusatzprotokoll, CERD-Konvention auf UN-Ebene) erscheint mir aus österreichischer Sicht ausreichend zu sein.

Wien,        . Dezember 2012

 

Dr. Beatrix Karl

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.