12671/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2012
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möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0268-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 12901/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Hassparolen und Gewaltaufrufe im Internet – Verhetzung (§ 283 StGB) 2011“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 3 bis 6 und 8:
Ich verweise auf die der Anfragebeantwortung angeschlossenen Auswertungen aus der Verfahrensautomation Justiz.
Zu 2 und 7:
Die Statistik Austria stellte dazu die nachfolgende Verurteilungsstatistik für das Jahr 2011 zur Verfügung:
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Landesgerichtssprengel |
Strafausmaß |
Anzahl |
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LG St. Pölten |
Freiheitsstrafe über 1 bis 3 Monate |
1 |
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LG Linz |
Freiheitsstrafe über 1 bis 3 Monate |
2 |
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LG Feldkirch |
Geldstrafe über 180 Tagessätze |
1 |
Eine weitere Aufschlüsselung war leider nicht möglich.
Zu 9:
Ich halte dazu meine Einschätzung in der Beantwortung der Voranfrage Zl. 8671/J-NR/2011 aufrecht: Der Internationale Rechtsrahmen (insb. EU-Rahmenbeschluss, Cyber-Crime-Konvention des Europarats samt Zusatzprotokoll, CERD-Konvention auf UN-Ebene) erscheint mir aus österreichischer Sicht ausreichend zu sein.
Wien, . Dezember 2012
Dr. Beatrix Karl
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.