12674/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.12.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister |
An die Zl. LE.4.2.4/0194 -I 3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 20. DEZ. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen vom 30. Oktober 2012, Nr. 12926/J, betreffend
Vollziehung Düngemittelgesetz im Jahr 2011
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 30. Oktober 2012, Nr. 12926/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Im Rahmen des risikobasierten Kontrollplanes werden die Betriebe in Erzeuger (inklusive Importeure) und Nichterzeuger (Landesproduktenhandel, Handel und Genossenschaften) eingeteilt und statistisch erfasst.
Bei allen Betriebskontrollen wurden auch Probenahmen durchgeführt.
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W |
NÖ |
BGLD |
OÖ |
SZB |
STMK |
KNT |
TIR |
VBG |
SUMME |
|
Betriebe |
10 |
129 |
22 |
113 |
27 |
47 |
14 |
33 |
18 |
413 |
|
Erzeuger |
3 |
33 |
3 |
34 |
10 |
17 |
5 |
8 |
3 |
116 |
|
Nicht-Erzeuger |
7 |
96 |
19 |
79 |
17 |
30 |
9 |
25 |
15 |
297 |
|
BEANSTANDUNGEN 2011 |
W |
NÖ |
B |
OÖ |
Sbg |
Stmk |
Knt |
T |
Vbg |
Ges. |
|
Mängelrügen (Kennzeichnung) |
5 |
21 |
1 |
17 |
3 |
13 |
5 |
15 |
6 |
86 |
|
gebührenpflichtige Beanstandung |
14 |
42 |
6 |
29 |
8 |
14 |
6 |
10 |
2 |
131 |
Zu Frage 4:
Alle angeführten Proben mit einer dem Düngemittelgesetz nahestehenden Matrix wurden von der AGES geprüft und analysiert:
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|
2011 |
|
amtliche Proben |
989 |
|
private Proben |
429 |
|
gesamt |
1418 |
Zu Frage 5:
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2011 |
|
Einnahme aus der Untersuchung privater Proben |
65.538,82 € |
Zu Frage 6:
Im Jahr 2011 wurden gemäß Düngemittelgesetz 1994 keine Anzeigen an die zuständigen Behörden gemacht.
Zu den Fragen 7 und 8:
Über den Ausgang der Verwaltungsstrafverfahren liegen keine Informationen vor.
Zu den Fragen 9 und 10:
Es ist nicht bekannt, ob im Jahr 2011 Verfahren vor dem UVS oder VwGH geführt wurden.
Zu Frage 11:
Im Zuge von Beanstandungen bezüglich des Düngemittelrechtes werden vom/von der Normunterworfenen nur Gebühren zur Abdeckung der Kosten eingehoben. Im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens wird eine allfällige Geldstrafe von der zuständigen Behörde eingehoben. Darüber liegen jedoch keine Informationen vor.
Zu Frage 12:
Uran wird im Rahmen der Ermittlung der Radioaktivität in Düngemitteln gemäß § 37 Abs 1 Strahlenschutzgesetz idgF miterfasst.
Diese Messungen wurden im Jahre 2001 begonnen und bis 2007 als Pilotstudie durchgeführt. Seit 2010 werden pro Jahr ca. 50 Düngemittelproben gammaspektrometrisch auf Radioaktivität überprüft.
Die Proben werden aus den Rückstellmustern der amtlichen Düngemittelkontrolle ausgewählt.
Zwischen 2001 und 2011 wurden insgesamt 653 Düngemittelproben untersucht.
Ergebnisse aufgeschlüsselt nach Jahren:
2005: 83 Proben, Urangehalt zwischen < NWG von 40 Bq/kg und 1980 Bq/kg Düngemittel
2006: Keine Proben zur Messung übernommen
2007: 72 Proben, Urangehalt zwischen < NWG von 40 und 2830 Bq/kg Düngemittel
2008 und 2009: Keine Proben zur Messung übernommen
2010: 61 Proben, Urangehalt zwischen < NWG von 20 und 2240 Bq/kg Düngemittel
2011: 58 Proben, Urangehalt zwischen < NWG von 50 und 2330 Bq/kg Düngemittel
Zu den Fragen 13 und 14:
Für die Vollziehung des Düngemittelgesetzes waren zum angegebenen Stichtag 31.12.2011 8,85 Vollzeitarbeitskräfte (Verkehrskontrolle 1,98 VZK und Prüfung 6,87 VZK) zuständig.
Im Jahr 2011 waren für das gesamte Bundesgebiet 4 Aufsichtsorgane, die auch für die Kontrolle anderer Betriebsmittel eingesetzt wurden, tätig.
Zu Frage 15:
Die Prüfungskosten pro geprüfter Probe im Rahmen der Düngemittelüberwachung und Kontrolle betrugen im Jahr 2011 € 482,02.
Zu Frage 16:
2011 wurden auf Basis des Kontrollplanes 0,12 Proben/1000 Einwohnern im Zuge der Düngemittelüberwachung und Kontrolle gezogen. Vergleichsdaten aus anderen Mitgliedstaaten sind nicht bekannt.
Zu den Fragen 17 und 18:
Die Verkehrskontrolle im Rahmen der Düngemittelüberwachung und Kontrolle des BAES wird nach der Einfuhr der Produkte nach den Vorgaben des risikobasierten jährlichen Kontrollplanes durchgeführt.
Die Zolldienststellen kontrollieren die Deklaration der einzuführenden Produkte und fordern in speziellen Fällen Informationen bzw. Unterstützung an. Mitgeteilte Verdachtsmomente und ähnliche Kontrollmitteilungen können im Einzelfall zu ad hoc-Maßnahmen mit Probennahmen führen. Im Berichtszeitraum gab es Kontrollmaßnahmen und Prüfungen von Proben auf Grund von Importmitteilungen durch Zolldienststellen.
Zu Frage 19:
Im angefragten Zeitraum wurden keine Weisungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erlassen.
Zu Frage 20:
Derzeit sind alle EU-Rechtsnormen im Bereich Düngemittel umgesetzt.
Zu Frage 21:
Auf europäischer Ebene wird von der Europäischen Kommission eine neue Düngemittelverordnung erarbeitet. In dieser sollen im Gegensatz zur aktuellen EU-VO über Düngemittel (2003/2003) auch organische, organisch mineralische, Kultursubstrate und Bodenhilfsmittel geregelt werden. Im Zuge der Vorbesprechungen im Rahmen der Arbeitsgruppen haben die VertreterInnen Österreichs die Positionen der nationalen Düngemittelverordnung vertreten (Schadstoffregelungen, Typengliederung, usw.).
Zu Frage 22:
Aktuell ist, abgesehen von der Anpassung aufgrund der Einführung der Verwaltungsgerichte, keine Novellierung geplant.
Zu Frage 23:
Im Aufgabengebiet der Düngemittelüberwachung und Kontrolle gab es keine internationalen bzw. EU-Überwachungs- und Kontrollprojekte.
Zu Frage 24:
· Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel
· Entscheidung der Kommission 2006/249/EG vom 03.Jänner 2006 zu der von der Republik Österreich gemäß Art. 95 Abs. 4 EG-Vertrag mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmung über den höchst zulässigen Cadmiumgehalt in Düngemittel
· Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21.Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)
· Verordnung (EG) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.Juli 2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG
Zu Frage 25:
Bislang fanden keine EU-Inspektionsbesuche zur Überprüfung der Vollziehung der Verordnung (EG) 2003/2003 über Düngemittel statt.
Zu Frage 26:
Erzeugnisse „tierischen Ursprungs“ dürfen als Ausgangsstoffe für organische und organisch-mineralische Dünger eingesetzt werden, wenn sie den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte entsprechen und keine sonstigen veterinär- und seuchenrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen. Nach der Düngemittelverordnung 2004 sind darüber hinaus Material der Kategorie 1 und 2 für die Verwendung in Düngemitteln nicht zulässig.
Zu Frage 27:
Gemäß vorliegenden Informationen wurden im Berichtsjahr ca. 5600 t organische Düngemittel verwendet, eine Aufschlüsselung auf Bundesländer liegt nicht vor.
Zu Frage 28:
In der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass unter dem Begriff „Kontrolle auf Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel“ Analysen der mit diesen Produkten applizierten Nähr- oder Wirkstoffe verstanden wird. Mit Ausnahme der forstlich genutzten Böden (mittelbare Bundesverwaltung) obliegt die Zuständigkeit für den Bodenschutz in Gesetzgebung und Vollziehung den Ländern. Behördliche Bodenuntersuchungen sind nur im Burgenländischen Bodenschutzgesetz (§3 Abs. 2 bis 5) vorgesehen, sofern der Boden die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig beeinflussende Schadstoffgehalte aufweist oder der Nährstoffhaushalt durch Überdüngung gestört ist.
In allen anderen Ländern werden Bodenbeeinträchtigungen aufgrund von Überdüngung im Rahmen allgemeiner Bodenzustandsuntersuchungen abgehandelt. Regelmäßige Analysen in Bezug auf den Nährstoffgehalt sind allerdings in keinem Bundesland explizit verpflichtend vorgesehen.
Bodenuntersuchungen werden entweder auf freiwilliger Basis oder im Rahmen von Förderungsprogrammen wie ÖPUL durchgeführt, wobei den LandwirtInnen die Wahl des untersuchenden Labors freigestellt ist. Eine zusammenfassende Darstellung ist demnach nicht möglich. Im Rahmen von Evaluierungsprojekten für ÖPUL wurden von der AGES zahlreiche Untersuchungsdaten erhoben und zusammengefasst. Es wurde dabei in Bezug auf die räumliche Zuordnung der Focus auf Produktionsgebiete und nicht auf Bundesländer gelegt. Die Ergebnisse wurden im Evaluierungsbericht 2010 publiziert (siehe Homepage BMLFUW).
Zu Frage 29:
Über behördliche Bodenuntersuchungen durch die Länder liegen keine Informationen vor.
Zu Frage 30:
Bakterien besitzen die Fähigkeit, untereinander direkt Erbmaterial austauschen, und es ist nicht auszuschließen, dass es an Orten höherer Bakterienkonzentrationen zu Gentransfers kommen kann. Derartige Gentransfers sind in vielen Bereichen der Natur, wie zum Beispiel in Böden, Wirtschaftsdüngerlager, Kompost- und Biogasanlagen und selbst im menschlichen und tierischen Verdauungstrakt möglich. Es liegen keine Hinweise oder Publikationen vor, die auf die Entstehung neuer Bakterienarten im Zusammenhang mit anaerober Vergärung oder ähnlichen Prozessen hinweisen.
Zu Frage 31:
Nachdem der Düngemittelmarkt mittlerweile sehr internationalisiert ist, macht eine derartige Regelung nur auf europäischer Ebene Sinn. In der derzeit geltenden Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 über Düngemittel gibt es weder eine Kennzeichnungspflicht noch einen Grenzwert für Uran in Düngemitteln. Bei den derzeit laufenden Beratungen auf EU-Ebene bezüglich der zukünftigen Düngemittelregelung ist Uran nicht im Focus. Auf europäischer Ebene fehlen laut Aussage der Experten noch die nötigen wissenschaftlichen Grundlagen.
Zu Frage 32:
Eine Reinigung von Rohphosphaten zur Herstellung von schadstoffreduziertem Phosphat zur Herstellung von Düngemitteln ist grundsätzlich technisch möglich. Die Vorschreibung eines derartigen Reinigungsschrittes wäre jedoch aus marktpolitischen Gründen nur europaweit durchzusetzen.
Der Bundesminister: