12677/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/1267-II/3/2012

Wien, am        . Dezember 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rudolf Plessl, Genossinnen und Genossen haben am
30. Oktober 2012 unter der Zahl 12927/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Entwicklung bei internationalen Rückführungsabkommen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 7622/J vom
4. Februar 2011 (7529/AB XXIV. GP) wird verwiesen. Seither wurde am 8. Juni 2012 ein bilaterales Rückübernahmeabkommen mit Nigeria unterzeichnet. Das Verfahren zum In-Kraft-Treten dieses Abkommens ist derzeit im Gange.

 

Von der Europäischen Union wurde in diesem Zeitraum kein EU-Rückübernahmeabkommen abgeschlossen.

 

Zu Frage 2:

Auf bilateraler Ebene führt Österreich derzeit Verhandlungen mit Gambia und der Mongolei. Hinsichtlich Armeniens, Aserbaidschans und Belarus bestehen nunmehr Mandate zur Ver-


handlung von Rückübernahmeabkommen der Europäischen Union, weshalb bilaterale Ab-kommen mit diesen Ländern nicht mehr verhandelt oder abgeschlossen werden dürfen.

 

Für das Jahr 2013 sind derzeit noch keine konkreten Verhandlungen terminisiert.

 

Zu Frage 3:

Derzeit bestehen Mandate des Rates zu Verhandlungen der Europäischen Kommission von Rückübernahmeabkommen der Europäischen Union/Europäischen Gemeinschaft mit folgenden Drittstaaten: Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kap Verde, China, Marokko und Türkei.

 

Ein Vorschlag der Europäischen Kommission (EK) zur Erteilung weiterer Verhandlungs-mandate ist derzeit nicht bekannt.

 

Zu Frage 4:

Auch in Fortsetzung des Stockholmer Programms wird die Verfolgung einer wirksamen und nachhaltigen Rückkehrpolitik einen wesentlichen Bestandteil eines gut funktionierenden Migrationssystems darstellen.

 

Zur Umsetzung dieser Politik werden wirksame und operative EU-Rücküber-nahmeabkommen sowie die verstärkte praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitglied-staaten, z. B. durch das regelmäßige Chartern von Flugzeugen für von Frontex finanzierte Sammelflüge zur Rückführung, weiterhin als wichtige Instrumente erachtet. Um zentrale Empfehlungen der EK Mitteilung zur „Evaluierung der EU-Rückübernahmeabkommen“ vom 25. Februar 2011 zu operationalisieren, hat der Rat am 9./10. Juni 2011 Schlussfolgerungen zur Festlegung einer Rückübernahmestrategie der Europäischen Union angenommen.

 

Auf Initiative einiger Mitgliedstaaten, darunter insbesondere Österreichs, stimmten die Innenminister am Rat am 26./27. April 2012 der „EU Aktion gegen Migrationsdruck“ zu. Die EU-Aktion umfasst konkrete Maßnahmen in sechs Schwerpunktbereichen, darunter auch die Verbesserung des Migrationsmanagements durch verstärkte Zusammenarbeit im Rück-führungsbereich. Die Umsetzung der in der Roadmap festgehaltenen Maßnahmen wird aus Sicht des Bundesministeriums für Inneres prioritär verfolgt.

 

Darüber hinaus werden derzeit noch keine Gespräche und Verhandlungen über das zukünftige Mehrjahresprogramm ab 2015 („Post-Stockholmer Programm“) geführt.


Zu Frage 5:

Durch Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommen mit Nigeria am 8. Juni 2012 konnte die Zusammenarbeit im Bereich der Rückführung auf eine gemeinsame rechtliche Basis gestellt werden. Darüber hinaus wurden die bilateralen Kontakte zu den betroffenen Drittländern aktiv weitergeführt. Diesbezüglich wird insbesondere auf die zuletzt stattge-fundenen hochrangigen Expertengespräche mit Vertretern Russlands und der Türkei hingewiesen, bei denen die Rückführungsproblematik thematisiert wurde.

 

Neue, über die bereits erwähnten hinausgehenden Probleme, sind nicht entstanden.

 

Zu Frage 6:

 

Aufenthaltsbeendende Verfahren nach dem FPG*

 

2011

bis 31.10. 2012

Ausweisungen

1.048

70**

Aufenthaltsverbot

2.730

1.658

Rückkehrentscheidungen/Einreiseverbote

954

1.503

Zurückschiebungen

1.428

968

Gesamt

6.160

4.199

Aufenthaltsbeendende Verfahren nach dem AsylG***

Ausweisungsentscheidungen

9.028

9.157

*          Quelle: Fremdenpolizeistatistik des Bundesministeriums für Inneres

**         Aufgrund der geänderten Rechtslage (FRÄG) keine Vergleichbarkeit mit Zahlen aus Vorjahr

***       Quelle: Bundesasylamt