1268/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 04. Mai 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0092-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1232/J betreffend "den Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros", welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 10. März 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Das seinerzeitige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat seit dem Jahr 2007 Leistungen aus dem von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) geschlossenen Rahmenvertrag mit der CC Taxicenter GmbH, vormals Taxi Cash, abgerufen. Auch das nunmehrige Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bedient sich dieses Rahmenvertrages. Dazu darf ich daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1224/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen verweisen.
In einer Auslaufphase wurden auch noch nach dem Beitritt zum BBG-Rahmenvertrag Taxi-Schecks der Taxi 40100 Taxifunkzentrale GmbH von Mitgliedern des Büros meines Amtsvorgängers und der Frau Staatssekretärin im seinerzeitigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingelöst.
Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:
Mit Stichtag 1. März 2009 stehen im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 23 Taxikarten in Verwendung, was auch dem Durchschnitt in den Jahren 2007 und 2008 entspricht. Die Benutzer/innen dieser Taxikarten waren und sind Mitarbeiter/innen meines Büros und des Büros der Frau Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:
Die Gesamtkosten für Taxifahrten aller Bediensteten der Zentralleitung des seinerzeitigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit betrugen im Jahr 2007 (Personalstand laut Stellenplan: 1.150) € 45.207,99 und im Jahr 2008 (Personalstand laut Stellenplan: 1.143) € 48.707,70. Die Gesamtkosten für Taxifahrten der Bediensteten des seinerzeitigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit bzw. des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend von 1.1. bis 31.3.2009 (Personalstand laut Stellenplan: 1.073) betrugen € 6.733,83.
Für Taxifahrten mit Taxi-Karten sind für das Kabinett meines Amtsvorgängers im Jahr 2007 Kosten in Höhe von € 14.439,70, im Jahr 2008 Kosten in Höhe von € 12.655,85 entstanden. Für mein Kabinett sind im Jahr 2008 Kosten in Höhe von € 1.207,64 und im Jahr 2009 bis einschließlich 31.3. Kosten in Höhe von € 3.237,60 entstanden. Für das Kabinett der Frau Staatssekretärin sind hiefür im Jahr 2007 Kosten in Höhe von € 1.496,70, im Jahr 2008 Kosten in Höhe von € 2.841,80 und im Jahr 2009 bis einschließlich 31.3. Kosten in Höhe von € 226,50 entstanden.
Antwort zu den Punkten 12 bis 14 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wird durch die Vorgabe der Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit und der Bewilligung aller Taxirechnungen das Vieraugenprinzip eingehalten, wodurch eine ausschließlich dienstliche Verwendung sichergestellt wird.