12681/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. Oktober 2012 unter der ZI. 12938/J-NR/2012 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der Massengräber in der Republik Slowenien“ an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Erste öffentliche Diskussionen über dieses Thema gab es in der Republik Slowenien bereits zu Beginn der 1990er Jahre. Die Grabstätten selbst wurden durch die Arbeit der slowenischen Regierungskommission für verborgene Massengräber seit 2005 erforscht und evaluiert.

Zu Frage 2:

Die slowenische Regierungskommission für verborgene Massengräber hat dazu eine Liste       erstellt (siehe Beilagen). Wie aus der Legende hervorgeht, handelt es sich um ca. 600 vermutete Massengräber, von denen laut slowenischen ExpertInnen ca. 150 sondiert wurden. Von diesen wurden 80 als Massengräber identifiziert. Umfangreiche Ausgrabungen wurden bisher nur in wenigen Fällen vorgenommen.

Zu den Fragen 3 bis 5 und 7 bis 10:

Eine offizielle Zusammenarbeit mit slowenischen Stellen existiert nicht und ist derzeit auch nicht geplant. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) verfolgt dieses Thema sehr aufmerksam und ist im Wege der Österreichischen Botschaft Laibach mit slowenischen ExpertInnen in Kontakt.

 

Zu den Fragen 6, 11, 15 und 20:

Bei der Aufarbeitung dieser Thematik handelt es sich primär um eine innerslowenische Aufgabe. Interventionen von außen wären in diesem Zusammenhang kontraproduktiv.

Aufgrund des im Jahr 2000 in Kraft getretenen Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Slowenien über die Erhaltung und Pflege von Kriegsgräbern werden aus Massengräbern exhumierte sogenannte „deutsche    Kriegstote“ auf Friedhöfe umgebettet. Diese werden in Laibach, Cilli und Krainburg vom „Volksbund Deutsche Kriegsfürsorge e.V.“ betreut. Wie bisherige Ausgrabungen zeigen, ist eine Identifizierung der Opfer mit vertretbarem Aufwand kaum möglich.

Zu den Fragen 12 bis14 und 16 bis 19:

Nein.

Zu den Fragen 21 und 22:

Ja. Das BMeiA verfolgt die Entwicklung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien unter sprachlichen, kulturellen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten und setzt sich für deren Anliegen ein.

Zur besseren Umsetzung wurde im Jahr 2007 ein eigenes Referat im Außenministerium als Kontakt- und Koordinationsstelle für die Angelegenheiten der deutschsprachigen Volksgruppen im Ausland eingerichtet.

Das Referat ist somit ebenso wie die Österreichische Botschaft und das Österreichische Kulturforum in Laibach eine Anlaufstelle für Vereinigungen und Angehörige der österreichverbundenen deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien. Dabei kommt es auf allen Ebenen regelmäßig zu Treffen mit VertreterInnen der Volksgruppe in Österreich ebenso wie in Slowenien. Das Hauptanliegen ist dabei die Frage der Anerkennung als autochthone          Volksgruppe in der slowenischen Verfassung.

Auch die Ressortspitze engagiert sich äußerst aktiv in diesem Dialog mit der Volksgruppe. Anlässlich meines Zusammentreffens mit dem slowenischen Außenminister Erjavec in der Europäischen Kulturhauptstadt Marburg im Oktober 2012 war es mir besonders wichtig,


auch die bestehenden Kontakte zur Volksgruppe zu pflegen. Im Mai 2012 hat ein Meinungsaustausch des Herrn Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten in Laibach mit VertreterInnen der Volksgruppe stattgefunden.

Selbstverständlich umfasst die Zusammenarbeit meines Ressorts auch den Einsatz finanzieller Mittel, zumal das bilaterale Abkommen mit Slowenien über die Zusammenarbeit auf den     Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft die deutschsprachige Volksgruppe ausdrücklich als Adressat von Projekten zu Gunsten der kulturellen sowie der bildungs- und    wissenschaftsrelevanten Anliegen ihrer Angehörigen nennt.

Zu den Fragen 23 bis 52:

Auf Grundlage des bilateralen Kulturabkommens gewähren Österreich und Slowenien den Verbänden der deutschsprachigen Volksgruppe Unterstützungen und Förderungen.

Die BMeiA-Gesamtförderung in den Jahren 1999 bis 2011 liegt bei 204.327,- Euro.

In den Jahren 2005 bis 2011 wurden folgende Förderungen gewährt:

2005: 20.000,-- Euro

2006: 12.500,-- Euro

2007: 12.300,-- Euro

2008: 17.300,-- Euro

2009: 12.300,-- Euro

2010: 17.300,-- Euro

2011: 37.300,-- Euro

Für das Jahr 2012 wurden bis dato Förderungen in Höhe von 36.800,-- Euro gewährt.

Für das Jahr 2013 und die Folgejahre sind Förderungen in ähnlicher Höhe vorgesehen.

Für 2011 bis 2013 wurde vom BMeiA eine Förderung von jährlich 20.000,- Euro für die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch und Gottscheer-Deutsch) in Aussicht gestellt.

 

Dieses Projekt ist im Juli 2011 angelaufen.

Die kulturpolitische Sektion des BMeiA bemüht sich um eine ausgewogene Förderung der verschiedenen Vereine. Unterstützt werden insbesondere jene Projekte, die der Förderung der deutschen Sprache dienlich sind. Dazu gehören einerseits diverse Sprachkurse aber auch Unterstützung für die Produktion von Publikationen (z. B. im Jahr 2011 die zweisprachige Publikation „Maquetten von Gottscheer Kirchen und Ortschaften“) und andererseits auch Hilfe   für kulturelle Veranstaltungstätigkeit.

Zu den Fragen 53 bis 69:

Keine, da derartige Schritte nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA fallen. In zahlreichen informellen Gesprächen mit Botschaftsangehörigen berichteten allerdings Angehörige der deutschsprachigen Volksgruppe über Vorkommnisse in der Vergangenheit.

Im Falle eines slowenischen Rechtshilfeersuchens würde im Wege des BMeiA die Befassung der zuständigen österreichischen Justiz- und Ermittlungsbehörden erfolgen.

Zu den Fragen 70 bis 75:

Seitens des BMeiA ist keine Zusammenarbeit vorgesehen. Slowenien führt entsprechende Ermittlungen selbst durch. Die slowenischen Gerichte beschäftigen sich mit dieser Frage. Slowenien hat an Österreich kein Rechtshilfeersuchen gestellt.

Zu den Fragen 76 bis 85:

Nein. Nach dem Wissensstand des BMeiA hat es keine explizit gegen österreichische oder deutsche Opfer gerichteten Grabschändungen gegeben. Die slowenische Polizei beschäftigt sich mit diesen Vandalenakten.

Zu den Fragen 86 bis 93:

Nein.

Zu Frage 94:

Es ist Aufgabe Sloweniens, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Österreich wurde nicht um finanzielle Unterstützung ersucht.

Zu den Fragen 95 bis 97 und 99:

Nein.

Zu den Fragen 98 und 100:

Die Aufarbeitung der Thematik ist nicht nur innerhalb der Gesellschaften der jeweiligen Nachfolgestaaten Jugoslawiens, sondern auch im Verhältnis dieser Staaten untereinander eine   Frage, in der externe Einmischungen nicht zielführend erscheinen.

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.