12682/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.12.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1360-II/2012
Wien, am . Dezember 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner und weitere Abgeordnete haben am 30. Oktober 2012 unter der Zahl 12939/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Terrorismusverdacht nach der Festnahme eines tschetschenischen Kämpfers mit österreichischem Asylstatus“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8 sowie 10 und 11:
Aufgrund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit bzw. aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.
Zu Frage 9:
Die Gruppierung „Emirat Kaukasus“ ist bekannt.
Zu Frage 12:
Meinungen und Einschätzungen sowie die Erteilung von Rechtsauskünften sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.