12682/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/1360-II/2012

Wien, am    . Dezember 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner und weitere Abgeordnete haben am 30. Oktober 2012 unter der Zahl 12939/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Terrorismusverdacht nach der Festnahme eines tschetschenischen Kämpfers mit österreichischem Asylstatus“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 8 sowie 10 und 11:

Aufgrund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit bzw. aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.

 

Zu Frage 9:

Die Gruppierung „Emirat Kaukasus“ ist bekannt.

 

Zu Frage 12:

Meinungen und Einschätzungen sowie die Erteilung von Rechtsauskünften sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.