12683/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.12.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 30.0ktober 2012 unter der ZI. 12941/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Terrorismusverdacht nach der Festnahme eines tschetschenischen Kämpfers mit österreichischem Asylstatus“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Herr Tschatajew war im Jahr 2011 in Bulgarien Gegenstand eines Auslieferungsbegehrens durch sein Herkunftsland.
Zu den Fragen 2 und 3:
Keine.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Nein.
Zu Frage 7:
Die Einleitung eines Verfahrens zur Aberkennung des Asylstatus liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).