12695/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0272-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 12950/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Haftantritte“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Wird eine gerichtlich verhängte Freiheitsstrafen nicht angetreten, verständigen die Justizanstalten die Gerichte, denen die Entscheidung obliegt, ob eine Fahndung eingeleitet oder aber – etwa wegen zwischenzeitig festgestellter Haftunfähigkeit oder gewährtem Aufschub etc. – davon zumindest vorerst Abstand genommen wird. Diese Entscheidungen werden nicht oder nicht in gesondert auswertbarer Form in der Verfahrensautomation Justiz (VJ) oder der integrierten Vollzugsverwaltung (IVV) gespeichert, sodass zur Anfrage keine statistischen Daten vorliegen.

Wien,      . Dezember 2012

 

 

Dr. Beatrix Karl