12695/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
|
|
BMJ-Pr7000/0272-Pr 1/2012 |
||
|
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
|
|||
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 12950/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Haftantritte“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Wird eine gerichtlich verhängte Freiheitsstrafen nicht angetreten, verständigen die Justizanstalten die Gerichte, denen die Entscheidung obliegt, ob eine Fahndung eingeleitet oder aber – etwa wegen zwischenzeitig festgestellter Haftunfähigkeit oder gewährtem Aufschub etc. – davon zumindest vorerst Abstand genommen wird. Diese Entscheidungen werden nicht oder nicht in gesondert auswertbarer Form in der Verfahrensautomation Justiz (VJ) oder der integrierten Vollzugsverwaltung (IVV) gespeichert, sodass zur Anfrage keine statistischen Daten vorliegen.
Wien, . Dezember 2012
Dr. Beatrix Karl