12696/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
|
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Jänner 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, GenossInnen und Genossen haben am 30. Oktober 2012 unter der Nr. 12922/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Abrechnungskontrolle Internetdaten: Mobilfunkanbieter in Österreich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Ist dem Ressort und der rtr diese zitierte Problemstellung bekannt? Wenn ja, was kann dagegen unternommen werden?
Nach Auskunft durch die RTR-GmbH kann folgendes mitgeteilt werden:
Die offenbar für den US-amerikanischen Markt geltende Prämisse der Studie, welche auch die Einleitung der gegenständlichen Anfrage darstellt, lautet wie folgt: "Die meisten Mobilfunkanbieter rechnen Internet-Daten, die auf unseren Smartphones landen, immer noch pro Kilo-, Mega- und Gigabyte ab". Diese Aussage ist für den österreichischen Markt nicht mehr richtig. Annähernd alle aktuellen Smartphonetarife in Österreich werden mittlerweile flat angeboten.
Zu Frage 2:
Ø Gibt es auch in Österreich vergleichbare Studien oder ähnliche Erkenntnisse? Wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?
In Österreich sind keine vergleichbaren Studien bekannt.
Zu Frage 3:
Ø Wie kann herausgefunden werden, ob in Österreich die Abrechnungen hinsichtlich Internet-Daten durch die Mobilfunkbetreiber korrekt durchgeführt werden?
Nach Auskunft durch die RTR-GmbH sind hier zwei verschiedene Herangehensweisen denkbar:
· Eine generelle Prüfung des Abrechnungssystems eines Betreibers: Für eine solche generelle Prüfung sieht das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) jedoch keine Rechtsgrundlage vor.
· Eine individuelle Überprüfung einer konkreten Abrechnung eines bestimmten Kunden: Diese Möglichkeit wird von der RTR-GmbH im Rahmen der Schlichtungsverfahren nach § 122 TKG 2003 regelmäßig genutzt.
Zu Frage 4:
Ø Über welche technischen Möglichkeiten verfügt die rtr, die Abrechnung der österreichischen Mobilfunkanbieter nachzurechnen und technisch zu überprüfen?
Die RTR-GmbH verfügt über eine technische Abteilung. Im Rahmen der Überprüfung von Schlichtungsfällen steht somit die Expertise von technischen Sachverständigen zur Verfügung.
Zu Frage 5:
Ø Welche Erfahrungswerte liegen dazu vor?
Nach Auskunft durch die RTR-GmbH kann folgendes mitgeteilt werden, dass nach der Erfahrung aus den Schlichtungsverfahren die österreichischen Mobilfunkbetreiber über zuverlässige und abrechnungsgenaue Billingsysteme verfügen. Bis dato haben sich keine gegenteiligen Anhaltspunkte ergeben. Im Zusammenhang mit der verbrauchsabhängigen Verrechnung von Datendiensten ist weiters darauf zu verweisen, dass in Österreich mit der von der RTR-GmbH. erlassenen Kostenbeschränkungsverordnung, welche am 01.05.2012 in Kraft getreten ist, ein im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohes Schutzniveau geschaffen wurde.