12701/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.01.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 2. Jänner 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0342-IM/a/2012

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12990/J       betreffend „"Österreichisches Heldendenkmal" und seine geschichtspolitische Aussage“, welche die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 7. November 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Republik Österreich ist grundbücherliche Eigentümerin der EZ 3, KG 01004, auf der das Objekt situiert ist, mit der im Grundbuch angeführten Verwaltungs-adresse "Burghauptmannschaft Österreich (Burghauptmannschaft in Wien),    Hofburg-Schweizerhof, Wien 1010".


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Gemäß dem Verwaltungsübereinkommen, welches zwischen dem seinerzeitigen Bundesministerium für Bauten und Technik und dem seinerzeitigen Bundes-ministerium für Landesverteidigung am 1. Dezember 1966 abgeschlossen wurde, obliegt dem nunmehrigen Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Betreuung und Benützung des Österreichischen Heldendenkmals, bestehend aus der Krypta mit Nebenräumen, der Ehrenhalle mit Treppenanlage, dem    Weiheraum mit Nebenräumen, den Stiegenaufgängen und Nebenräumen über dem Niveau der Krypta sowie des Weiheraumes und dem dazugehörigen In-ventar.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Nach dem zitierten Verwaltungsübereinkommen erfolgt die bautechnische       Betreuung des Bauobjektes "Österreichisches Heldendenkmal - Äußeres Burgtor", einschließlich der übergebenen Räume des Österreichischen Heldendenkmales, weiterhin durch die Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ). Ebenso "vertritt die Burghauptmannschaft die Rechte des Bundes als Grund- und Hauseigentümer".

 

Alle anderen Bereiche der Verwaltung, Betreuung und insbesondere die Nutzung erfolgen durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. So wie in allen anderen von der BHÖ verwalteten Objekten steht diese mit dem Nutzer anlassbezogen in Kontakt.

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 7 der Anfrage:

 

Gemäß oben angeführtem Verwaltungsübereinkommen war und ist dies das  Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport.


Antwort zu den Punkten 8 bis 14 und 16 bis 19 der Anfrage:

 

Dazu ist der BHÖ nichts bekannt. Im Übrigen ist auf die Antworten zu den       vorstehenden Punkten der Anfrage zu verweisen.

 

Angemerkt wird, dass im Jahr 1995 eine Generalsanierung durch die BHÖ        erfolgte und auch laufend der (bau)technische Zustand überprüft wird.

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Nein.