12708/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.01.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0196 –I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. JAN. 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 06. November 2012, Nr. 12961/J, betreffend

                        Umweltinformationsgesetz: Abfrage von Umweltinformationen 2011

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 06. November 2012, Nr. 12961/J, teile ich Folgendes mit:

 

Grundsätzliches:

 

Es werden laufend Informationsbegehren (telefonisch, per e-mail, als Schreiben) zu den verschiedensten Umweltbereichen sowohl an das BMLFUW, als auch an das Umweltbundesamt und an die Bundesländer herangetragen, die von den zuständigen Abteilungen meist formlos und unbürokratisch erledigt werden. Über diese Anfragen und


Beantwortungen werden keine Aufzeichnungen geführt, auch sind sie nicht immer ausdrücklich auf das UIG gestützt. Schriftliche Anfragen werden auch häufig einem Verfahren zugeordnet und nicht gesondert als Anfrage nach dem UIG ausgewiesen.

 

Das vermehrte Angebot an Informationen in den Kommunikationsforen hat zur Folge, dass viele Fragen im Vorfeld geklärt werden und damit viele Einzelanfragen vermieden werden können.

 

Bei der Anzahl der Anfragen ist eine rückläufige Tendenz bemerkbar, dies ist durch den stetigen Ausbau von Fachinformationssystemen im Internet erklärbar. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend zukünftig durch die zunehmende Verfügbarkeit von Umweltinformationen auf den neu eingerichteten Open Government Data Portalen (http://data.umweltbundesamt.at/ und http://data.gv.at/ ) noch verstärkt. Themen mit steigender Tendenz sind die Bereiche Altlasten und Verdachtsflächen sowie Strahlenschutz (Fukushima).

 

Zu Frage 1:

 

An die für das UIG zuständige Abteilung im BMLFUW werden vorrangig Fragen zur Auslegung des Umweltinformations­gesetzes des Bundes herangetragen, sowohl von privater wie auch von öffentlicher Seite. Diese Auslegungsfragen werden im gegebenen Fall überwiegend schnell und unbürokratisch bearbeitet.

 

Darüber hinaus langten im Jahr 2011 insgesamt 3 Anfragen nach UIG im BMLFUW ein.

 

Das Umweltbundesamt als informationspflichtige Stelle bearbeitete im Jahr 2011 etwa 4.000 Anfragen. Erwähnenswert ist in einigen Bereichen die Verschiebung von schriftlichen Beantwortungen hin zu telefonischen Auskünften, oftmals unter Hinweis auf bereits vorhandene Informationssysteme im Internet. Im Allgemeinen erfolgt durch die anfragenden BürgerInnen keine Bezugnahme auf das Umweltinformationsgesetz.

 

Nach Angaben der Bundesländer wurden 1229 Begehren dokumentiert.

 

Zu Frage 2:

 

Die 3 Anfragen an  das BMLFUW betrafen Fragen der Abfallwirtschaft.


Umweltbundesamt:

Die Anfragen betrafen alle „Verwaltungsakte“ gemäß § 2 Z 3 UIG.

 

Für viele Umweltthemen besteht für die Öffentlichkeit bereits online Zugang zu Fachdatenbanken und Fachinformationssystemen. Dies gilt insbesondere für den Fachbereich Wasser.

 

Wasserinformationssystem Austria – WISA – auf der Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG; WRRL) monatlich zwischen 2000 und 4500 Zugriffe auf H2O Fachdatenbank über WISA.

Auch der Fachbereich Luft bietet Best Practice für die umfangreiche Informationspolitik via Internet. Detailanfragen können üblicherweise durch Hinweis auf die Darstellung auf der Webseite zufrieden gestellt werden.

http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/luft/

Ein aktuelles Beispiel für das Prinzip „Open Government Data“ ist die Darstellung von Ozondaten für Smartphone via http://www.ozon-info.at oder die jüngste Darstellung als Heatmap: http://www.data.gv.at/anwendungen/simpleozon/

Siehe hiezu auch das neu eingerichtete Open Data Portal des Umweltbundesamtes: http://data.umweltbundesamt.at/

Eine internationale Linksammlung dazu gibt es am eGov Reference Server unter:
http://bit.ly/aEwPsW

Weitere Beispiele siehe: Umweltinformationssysteme in Bund und Ländern
http://www.ref.gv.at/UI-Systeme-in-Bund-und-Laender.ui-systeme.0.html

 

Gegenläufige Trends:

Die mündlichen und schriftlichen Anfragen zum Themenbereich Altlasten und Verdachtsflächen sind in den letzten beiden Jahren gestiegen.

Die Atomkatastrophe in Japan (Fukushima) hat die Anfragen im Bereich Strahlenschutz signifikant erhöht.

 

Emissionshandelsregister: Dieses wird zentral von der Europäischen Kommission geführt. Konkrete Zugriffszahlen liegen daher dem BMLFUW nicht vor.

 

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch umfangreiche Maßnahmen zur Aktivinformation im world-wide-web eine Vielzahl von Einzelanfragen nicht mehr an die informationspflichtigen Stellen herangetragen werden, sondern durch die leichte elektronische Verfügbarkeit von Umweltinformationen beantwortet werden. Ausnahmen mit gegenläufigem Trend sind entweder anlassbezogen (Fukushima) oder deuten auf eine erhöhte Sensibilität der Informationssuchenden für spezielle Fragestellungen hin (Altlasten und Verdachtsflächen).

 

Nach Angaben der Bundesländer wurden im Jahr 2011 insgesamt 720 Begehren dokumentiert.

 

a) Aktive Umweltinformation durch das Umweltbundesamt:

Im Jahr 2011 gab es rund 1,1 Mio. (durchschnittlich 86.000 im Monat) Zugriffe von Informationssuchenden auf die vom Umweltbundesamt aktiv im Internet zur Verfügung gestellten Umweltinformationen.

 

Die meisten Zugriffe erfolgten auf die Datenbanken und Themenseiten zu Altlasten, Umweltverträglichkeitsprüfung, Luft und Naturschutz.

Bei den auf www.umweltbundesamt.at zur Verfügung gestellten Publikationen wurden durchschnittlich rd. 220.000 Downloads registriert, eine leicht rückläufige Tendenz.

 

b) Passive Umweltinformation durch das Umweltbundesamt:

Ein beträchtlicher Teil der an das Umweltbundesamt gerichteten Anfragen bezogen sich wie – bereits in der Vergangenheit – auf die Umweltthemen Verkehr, Abfall und Chemikalien. Anlassbezogen auch auf das Thema Strahlenschutz (Japan/Fukushima).

 

Die Begehren in den Bundesländern enthielten vor allem Fragen zu folgenden Themen:

-      Maßnahmen gem. § 2 Z. 3 (Bescheide zum Schutz der Umwelt)

-      Maßnahmen gem. § 2 Z. 1-4 (Zustand von Umweltbestandteilen, Umweltfaktoren, Umweltmaßnahmen, Umweltberichte)

-      Abfallwirtschaft

-      Agrarrechtliche Belange

-      Altlasten, Verdachtsflächen, Deponiestandorte

-      Daten über die Ausbringung von Klärschlamm

-      Energierelevante Fragen

-      Luft, Luftgüte, Luftgütemessungen,

-      Immissionsdaten im Zusammenhang mit Gewerbebetrieben

-      meteorologische Parameter und Klimadaten für Ausbreitungsberechnungen

-      Lärm

-      Presseanfragen

-      Umsetzung des Programms für ländliche Entwicklung

-      Wasser

 


Zu Frage 3:

 

Im BMLFUW sowie im Umweltbundesamt mussten in keinem Fall Ablehnungsgründe im Sinne des § 6 UIG 2004 geltend gemacht werden.

 

Nach Angaben der Bundesländer wurden 3 Begehren abgelehnt. Als Gründe für die Ablehnungen wurden genannt:

 

-      Keine Auskunftspflicht gemäß UIG,

-      Verweis auf § 6 Abs. 1 Z. 4 UIG „Material, das gerade vervollständigt wird“,

-      Kompetenzmangel

 

Zu Frage 4:

 

Die Koordinierungsstelle für Umweltinformationen (KUI) wird von 2 Mitarbeitern des Umweltbundesamtes betreut. Der KUI stehen durchschnittlich 70 Personentage oder 0,3 Vollbeschäftigungsäquivalente pro Jahr zur Verfügung.

 

Zu Frage 5:

 

·         Leitung der Projektgruppe Umweltinformation (PG UI) im Rahmen der Bund-Länder-Kooperation für den E-Governmentprozess und der Plattform Digitales Österreich. Die PG UI befasst sich mit der Vorgangsweise einer gemeinsamen Umsetzung der Anforderungen des UIG 2004, um den Informationssuchenden einen einfachen Zugang zu Umweltinformationen zu ermöglichen und innerhalb der Verwaltungen eine effiziente Umsetzung zu erreichen.

http://www.ref.gv.at/uploads/media/Mission_Statement_PG_UI.pdf

·         Redaktionelle Betreuung der Kommunikationsplattform der PG Umweltinformation am eGovernment Reference Server unter http://www.ref.gv.at/Umweltinformation.1024.0.html

·         Bereitstellung der Arbeitsdokumente der PG UI unter http://www.ref.gv.at/Veroeffentlichte-Informationen.1027.0.html

·         Verfügbar machen aktueller Informationen der Koordinierungsstelle für Umweltinformationen unter

http://www.ref.gv.at/Aktuelle-Informationen-der-KUI.2478.0.html

·         Sammlung und Bereitstellung von rechtlichen Grundlagen der Umweltinformation in Österreich inkl. Studien und Materialien unter

http://www.ref.gv.at/Rechtliche-Grundlagen.1038.0.html

·         Bieten eines Überblicks über im Aufbau befindliche bzw. bereits bestehende, webgestützte Umweltinformationssysteme in Bund und Ländern auf der Seite http://www.ref.gv.at/UI-Systeme-in-Bund-und-Laender.ui-systeme.0.html


·         Beobachtung und Kommunikation der SEIS Aktivitäten der EEA sowie der INSPIRE Aktivitäten in Österreich

·         Verfügbar machen detaillierter Informationen über Umweltthemen für die Wirtschaft am Unternehmensserviceportal: Umweltthemen: Umweltinformation (UIG 2004) -  Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich (Aarhus Konvention)

·         Information der Öffentlichkeit über das UIG 2004 auf www.Help.gv.at:

·         Erstellung und Verwaltung der Materialiensammlung „Open Government Data - Let the sunshine in - Das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung“.

Dies trägt der Aufnahme der Themen „Open Data“ und „Open Government“ in die Strategie der „Plattform Digitales Österreich“ Rechnung.

·         Involvierung der KUI in internationale Aktivitäten, insbesondere durch Teilnahme an Konferenzen mit EU-Bezug. Ein Beispiel ist die regelmäßige aktive Teilnahme mit Konferenzbeiträgen an den internationalen Umweltinformatikkonferenzen EnviroInfo.
Die österr. Umweltinformationspolitik als Vorreiter der OGD Entwicklungen

·         Laufende Umsetzung des Beschlusses der LURK 2010 betreffend die österreichweite Harmonisierung von Struktur und Terminologie des Informationsangebots 
http://www.ref.gv.at/uploads/media/LURK_2010_-Harmonisierung_der_Umweltinformation_F29.pdf 

·         Weitere Umsetzungen des Beschlusses der LURK 2010 im Umweltbundesamt, im BMLFUW und im Amt der Stmk. Landesregierung.

·         Vortrag bei der E-Government Konferenz 2011 , 8. und 9. Juni 2011 / Salzburg

·         Laufende Einbeziehung weiterer informationspflichtiger Stellen in die Aktivitäten der PG UI (z.B. Umweltanwaltschaften der Länder, Bundesministerien und -dienststellen)

·         Fortführung der Entwicklung einer Empfehlung zur Strukturierung von Umweltinformationen gemäß Richtlinie 2003/4/EG durch die informationspflichtigen Stellen in den elektronischen Informationssystemen (aktive Informationspflicht)
http://www.ref.gv.at/uploads/media/PG_UI_Inforaster_20090430.pdf

·         Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Vortragstätigkeit

http://www.ref.gv.at/Archiv-Aktuelle-Informationen.1380.0.html

·         Enge Abstimmung mit dem BMLFUW, Abt. I/5 zu allen Aktivitäten der KUI

 

Zu Frage 6:

 

Durch die große Anzahl informationspflichtiger Stellen (siehe § 3 UIG 2004) gibt es Verbesserungsbedarf bei der einheitlichen Vollzugspraxis. Es ist noch nicht überall gelungen, auf allen administrativen Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden) die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen zur Umsetzung der aktiven Informationspflicht des UIG 2004 bereitzustellen.

 

Ein weiterer Punkt, der nach wie vor schwierig ist, ist das Verhältnis Umweltinformation versus Datenschutz bzw. Amtsverschwiegenheit.

 


Es ist auch nicht immer erkennbar, ob im Einzelfall ein Umweltinformationsbegehren vorliegt.

 

Aktuell zeichnet sich ein Trend ab, dass einerseits Umweltdaten in Streitfällen angefragt werden, was die Behörde vor schwierige Abwägungsprobleme stellen kann, und andererseits auch Umweltdaten aus Projektunterlagen privater Antragsteller begehrt werden. Im zweiten Fall stellt sich für uns die Frage, ob durch die Bekanntgabe dieser Daten in die Urheberrechte der Projektersteller (Ziviltechniker, private Sachverständige) eingegriffen wird, da evident ist, dass die Ergebnisse dieser Projekte in anderen Verfahren verwendet werden können.

 

Zu Frage 7:

 

Die informationspflichtigen Stellen sind angehalten, die bei ihnen vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Umweltinformationen zur aktiven und systematischen Verbreitung in der Öffentlichkeit aufzubereiten.

 

Zu Frage 8:

 

Internationale Entwicklungen zielen darauf ab, Systeme für die Sammlung, Auswertung und Meldung von Umweltdaten zu verbessern und europaweit zu harmonisieren (Mitteilung der Europäischen Kommission vom 5. Februar 2008 über die Grundzüge eines „Shared Environmental Information System – SEIS“ ).

 

Die Grundidee von SEIS ist die Integration von Systemen für umweltrelevante Informationen. Derzeit existente Umweltinformationssysteme zielen auf die Erstellung von zentralisierten Datenbanken für Umweltdaten. Diese sollen sukzessive durch dezentrale Systeme ersetzt werden, mit einem Fokus auf direkten Datenzugang, Interoperabilität und Vernetzung. Auch nationale Berichtspflichten an EU/EEA sollen durch elektronische Tools erleichtert werden (eReporting).

 

Österreich unterstützt die SEIS Aktivitäten der Europäischen Kommission.

 

Der Bundesminister: