12710/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.01.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12967/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Aufgrund des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 35/2012, sind mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2012 die Agenden der ehemaligen Verkehrs-Arbeitsinspektion auf mein Ressort übergegangen. Die vorliegende Anfragebeantwortung bezieht sich hinsichtlich dieses Bereichs auf den Zeitraum ab 1. Juli 2012. Hinsichtlich des Zeitraumes vor dem Zuständigkeitsübergang wird auf die entsprechenden Anfragebeantwortungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie – insbesondere die Beantwortung der Anfrage Nr. 12975/J ‑ verweisen.
Fragen 1, 2 und 7:
Hinsichtlich der Überlassungsverträge, die in den Jahren 2007 bis einschließlich 2011 abgeschlossen wurden, verweise ich auf die Beantwortung der Frage 6 der parlamentarischen Anfrage Nr. 10535/J.
In der Zeit vom 1. Jänner bis 30. September 2012 bestanden in den nachgeordneten Dienststellen keine Überlassungsverträge. In der Zentralstelle bestanden im genannten Zeitraum insgesamt 27 Überlassungsverträge, derzeit gibt es 26 Überlassungsverträge. Wie bereits in der Einleitung ausgeführt, wurde der Bereich der Verkehrs-Arbeitsinspektion mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2012 meinem Ressort übertragen. In diesem Bereich gab es bereits zwölf Überlassungsverträge, die vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übernommen wurden und die in der oben angeführten Zahl an Überlassungsverträgen (27 bzw. 26) bereits enthalten sind.
Die Kosten für die angeführten Überlassungsverträge betrugen in der Zeit vom 1. Jänner bis 30. September 2012 insgesamt 758.217,76 €.
Die überlassenen Arbeitskräfte wurden und werden an unterschiedlichen Stellen eingesetzt. Sie werden üblicherweise auf Grund ihres Fachwissens in Anspruch genommen. Allfällige Einschulungen sind daher lediglich für das konkrete Einsatz-gebiet notwendig.
Fragen 3 und 4:
In keinem Fall wurde in den letzten fünf Jahren die Überlassung von Arbeitskräften seitens meines Ressorts vorzeitig beendet.
Fragen 5 und 6:
In keinem Fall wurde in den letzten fünf Jahren die Überlassung von Arbeitskräften seitens des Überlassers vorzeitig beendet
Fragen 8 und 9:
Gründe für die Heranziehung von Leiharbeitskräften sind insbesondere ein spezifisches Fachwissen und die daraus resultierende verminderte Einschulungszeit. Die Kostenersparnisse können daher nicht beziffert werden.