12713/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.01.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Beschreibung: BMAnfragebeantwortung

 

 

                            

 

 

                                                                                                                                                 BMWF-10.000/0422-III/4a/2012

 

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 4. Jänner 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12977/J-NR/2012 betreffend Beschäftigung von Leasingarbeitern im Ressort und in nachgeordneten Dienststellen, die die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 7. November 2012 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1, 2 und 7:

In der  Zentralleitung werden derzeit (mit Stichtag 30.9.2012) 40 Personen aufgrund eines
Arbeitskräfteüberlassungsvertrages, Arbeitsleihvertrages oder ähnlichen Vertrages beschäftigt. Die Kosten im Jahr 2012 betrugen bis zum Stichtag 30.9.2012 € 1.859.539,52. Die über-lassenen Arbeitskräfte werden an unterschiedlichen Stellen eingesetzt. Sie werden aufgrund
ihres Fachwissens in Anspruch genommen. Allfällige Einschulungen sind daher lediglich für das konkrete Einsatzgebiet notwendig.

 

Die Beantwortung der Frage betreffend Leiharbeitskräfte und deren Kosten an den nach-geordneten Dienststellen sowie im Ressort in den Jahren 2007 bis 2011 wäre, wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10545/J-NR/2012 angeführt, mit einem aus verwaltungsökonomischer Sicht unvertretbar hohen Erfassungsaufwand verbunden und ist
daher nicht machbar.

 

 

 

 


Zu Fragen 3 und 4:

Im Jahr 2012 wurden sechs Überlassungsverträge gelöst. Gründe dafür waren Übernahmen in den Dienststand des Bundes im Rahmen von Ausschreibungen nach dem Ausschreibungs-gesetz sowie einvernehmliche Auflösungen auf Wunsch der Leiharbeitskräfte.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Im Jahr 2012 wurde keine Überlassung von Arbeitskräften seitens des Überlassers vorzeitig
beendet.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Gründe für die Heranziehung von Leiharbeitskräften sind etwa spezifisches Fachwissen und
daraus verminderte Einschulungszeit; Kostenersparnisse können daher nicht beziffert werden.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.