12713/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.01.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0422-III/4a/2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 4. Jänner 2013
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 12977/J-NR/2012 betreffend Beschäftigung von Leasingarbeitern im Ressort und in nachgeordneten Dienststellen, die die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 7. November
2012 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Zu Fragen 1, 2 und 7:
In der Zentralleitung werden
derzeit (mit Stichtag 30.9.2012) 40 Personen aufgrund eines
Arbeitskräfteüberlassungsvertrages, Arbeitsleihvertrages oder
ähnlichen Vertrages beschäftigt. Die Kosten im Jahr 2012 betrugen
bis zum Stichtag 30.9.2012 € 1.859.539,52. Die über-lassenen
Arbeitskräfte werden an unterschiedlichen Stellen eingesetzt. Sie werden
aufgrund
ihres Fachwissens in Anspruch genommen. Allfällige Einschulungen sind
daher lediglich für das konkrete Einsatzgebiet notwendig.
Die Beantwortung der Frage betreffend
Leiharbeitskräfte und deren Kosten an den nach-geordneten Dienststellen
sowie im Ressort in den Jahren 2007 bis 2011 wäre, wie bereits in der
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10545/J-NR/2012
angeführt, mit einem aus verwaltungsökonomischer Sicht unvertretbar
hohen Erfassungsaufwand verbunden und ist
daher nicht machbar.
Zu Fragen 3 und 4:
Im Jahr 2012 wurden sechs Überlassungsverträge gelöst. Gründe dafür waren Übernahmen in den Dienststand des Bundes im Rahmen von Ausschreibungen nach dem Ausschreibungs-gesetz sowie einvernehmliche Auflösungen auf Wunsch der Leiharbeitskräfte.
Zu Fragen 5 und 6:
Im Jahr 2012 wurde keine
Überlassung von Arbeitskräften seitens des Überlassers vorzeitig
beendet.
Zu Fragen 8 und 9:
Gründe für die Heranziehung
von Leiharbeitskräften sind etwa spezifisches Fachwissen und
daraus verminderte Einschulungszeit; Kostenersparnisse können daher nicht
beziffert werden.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.