12715/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.01.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0213-I/4/2012

Wien, am 7. Jänner 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. November 2012 unter der Nr. 12965/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Beschäftigung von Leasingarbeitern im Ressort und in nachge­ordneten Dienststellen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 7:

Ø  Wie viele überlassene Arbeitskräfte wurden in den letzten fünf Jahren in Ihrem Ressort, bzw. in den nachgeordneten Dienststellen beschäftigt? (aufgegliedert auf Jahre, Dienststellen, Beschäftigungsdauer und Tätigkeiten)

Ø  Wie wurden/werden diese überlassenen Arbeitskräfte seitens Ihres Ressorts/ nachgeordneter Dienststelle eingeschult / ausgebildet?

Ø  Wie hoch waren die Kosten für überlassene Arbeitskräfte in den letzten fünf Jah­ren? (aufgegliedert auf Jahre und nachgeordnete Dienststellen)

 

Zentralstelle:

Jahr

Anzahl

Kosten (in €)

1.1.2012-30.9.2012

21

1.268.475,--

 


Nachgeordnete Dienststellen:

Jahr

Anzahl

Kosten (in €)

1.1.2012-30.9.2012

31

978.533,--

Für den Zeitraum 1.1.2007 bis 31.12.2011 verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zu Nr. 10532/J vom 6. Februar 2012.

 

Die überlassenen Arbeitskräfte wurden an unterschiedlichen Stellen eingesetzt. Sie werden üblicherweise aufgrund ihres Fachwissens in Anspruch genommen. Allfällige Einschulungen sind daher lediglich für das konkrete Einsatzgebiet notwendig.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Mit wie vielen überlassenen Arbeitskräften wurde das Dienstverhältnis seitens Ihres Ressorts/nachgeordneter Dienststellen vor Vertragsende gelöst? (aufge­gliedert auf die letzten fünf Jahre und Dienststellen)

Ø  Was waren die Gründe für diese vorzeitigen Beendigungen?

 

Seitens meines Ressorts wurde im Jahr 2009 ein Vertrag in einer nachgeordneten Dienststelle wegen nicht zufriedenstellenden Verwendungserfolgs unter Einhaltung einer 6-wöchigen Kündigungsfrist gelöst.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø  Wie oft wurde in den letzten fünf Jahren die Überlassung von Arbeitskräften sei­tens des Überlassers vorzeitig beendet? (aufgegliedert auf Jahre und Dienst­stellen)

Ø  Was waren die Gründe dafür?

 

Im abgefragten Zeitraum wurde kein Vertrag seitens des Überlassers vorzeitig beendet.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Ø  Wie hoch beziffern Sie die Kostenersparnis durch die Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte in den letzten fünf Jahren? (aufgegliedert auf Jahre und Dienststellen)

Ø  Wie gliedern sich diese Einsparungen auf?

 

Die Gründe für die Heranziehung von Leiharbeitskräften sind insbesondere das be­reits vorhandene spezifische Fachwissen zum Zeitpunkt des Arbeitsbeginns sowie die daraus resultierende geringe Einschulungszeit. Konkrete Kostenersparnisse kön­nen somit nicht beziffert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen