12718/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.01.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0207-I/4/2012                                                   Wien, am 7. Jänner 2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walser, Freundinnen und Freunde haben am 7. November 2012 unter der Nr. 12989/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Österreichisches Heldendenkmal“ und seine geschichtspolitische Aussage gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 16:

Ø  In wessen Eigentum steht das Österreichische Heldendenkmal?
In wessen Eigentum steht der Weiheraum?
In wessen Eigentum steht die Krypta?
In wessen Eigentum steht die Ehrenhalle?

Ø  Durch wen wird das Österreichische Heldendenkmal verwaltet?
Wer verwaltet den Weiheraum?
Wer verwaltet den die Krypta?
Wer verwaltet die Ehrenhalle?

Ø  Wer war für die inhaltliche Gestaltung des Weiheraumes bis 2011 zuständig? Wer war für die inhaltliche Gestaltung der Krypta bis 2011 zuständig?

Ø  Wer war für die inhaltliche Gestaltung des Weiheraumes seit 2012 zuständig?

Ø  Wer ist für die inhaltliche Gestaltung der Krypta seit 2012 zuständig?

Ø  Warum ist die Krypta derzeit versperrt? Zu welchen Zeitpunkten und für welche Personen/Gruppen ist sie zugänglich? Finden Gottesdienste statt, wenn ja: Warum, wann und durch wen? Ist ein Ende der Sperrung der Krypta absehbar?

Ø  Finden Gottesdienste statt, wenn ja: Warum, wann und durch wen?

Ø  Ist ein Ende der Sperrung der Krypta absehbar?

Ø  Durch wen wurde die Sperrung der Krypta veranlasst?

Ø  Warum ist der Weiheraum, einer der drei Räume des Heldentors, versperrt? Ein Vertreter des Militärkommandos Wien, der seit Jahrzehnten Führungen vor Ort besorgt, ließ dazu verlautbaren, dass der Raum aus Gründen des Denkmal­schutzes versperrt bleiben müsse, da es sonst zu Schäden an der Struktur kom­men könnte. Gibt es weitere Gründe, die zur Sperrung des Weiheraums, eines der drei Räume des Österreichischen Heldendenkmals, führten? Ist ein Ende der Sperrung des Weiheraums absehbar?

Ø  Ist Ihnen bekannt, warum der Weiheraum – im Gegensatz zur Krypta – solchen Gefährdungen ausgesetzt ist? Welcher Art sind diese Gefährdungen?

Ø  Welche Institution oder Behörde hat diese Sperrung veranlasst? Gab es dazu ein Gutachten, sonstige Überprüfungen oder Untersuchungen und wenn ja, durch wen?

Ø  Gibt es aus Ihrer Sicht andere Gründe, warum der Weiheraum versperrt sein muss?

Ø  Am 17. Juni 2012 ließ Minister Darabos diverse Objekte aus der Krypta entfernen. Wurden dabei auch Objekte aus dem Weiheraum entfernt? Wenn ja: welche und auf welcher Grundlage? Wo befinden sich diese Objekte jetzt?

Ø  Im linken Teil des Weiheraumes befand sich bis 17. Juni 2012 eine Vitrine mit vier Bildern, darunter ein Bild des ehemaligen Konzentrationslagers Theresienstadt und der Staatsvertragsunterzeichnung. Ist die Vitrine samt Inhalt noch im Weihe­raum? Wenn nein: Warum nicht?

Ø  Neben der Vitrine befanden sich zwei Bilder, die den Staatsvertrag von 1955 zeig­ten. Wann und durch wen wurden diese Bilder angebracht?

 

Die Liegenschaft, auf dem sich das „Österreichische Heldendenkmal“ befindet, steht im Eigentum des Bundes. Nach den Regelungen des ABGB ist grundsätzlich der Eigentümer der Liegenschaft gleichzeitig Eigentümer der darauf befindlichen Bau­werke. Gemäß Teil 2, Abschnitt L, Z. 21 der Anlage zu § 2 des Bundesministerien­gesetzes 1986 fällt die Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes ein­schließlich der von Bundeseinrichtungen genutzten Liegenschaften grundsätzlich in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

Inwieweit Nutzungsrechte auf die einzelnen Teile des „Österreichischen Heldendenk­mals“ den Ressorts eingeräumt sind, ist mir daher nicht bekannt. Das Bundeskanz­leramt hat keine Verfügungsgewalt über den Weiheraum, Krypta und Ehrenhalle.


Zu Frage 17:

Ø  Inwieweit steht die Staatsvertragsunterzeichnung im Zusammenhang mit den „Opfern im Kampfe für Österreichs Freiheit“ 1938 - 1945?

 

Es ist historisch belegt, dass während des Anschlusses Österreichs an Deutschland eine Reihe von Österreichern und Österreicherinnen im Kampf gegen den National­sozialismus ihr Leben lassen mussten. Der Leiter des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes hat in einem Referat im Rahmen der Tagung „Wider­stand in Österreich 1938-1945“ im Parlament am 19.1.2005 zur Bedeutung des österreichischen Widerstands u.a. Folgendes ausgeführt:

„Der Widerstand war im Hinblick auf den 1943 in der Moskauer Deklaration der Alli­ierten geforderten eigenen Beitrag Österreichs zu seiner Befreiung von eminent poli­tischem Wert, wie sich bei den Bemühungen um den Staatsvertrag herausstellte. Schließlich waren Männer und Frauen, die im Widerstand aktiv oder vom NS-Regime verfolgt worden waren, maßgeblich an der Bildung der provisorischen Regierung und am Neuaufbau des politischen Systems und der Verwaltung 1945 beteiligt.“

 

In der Präambel des Staatsvertrages von Wien 1955 wird als Basis des Vertrages u.a. die Moskauer Deklaration vom 1.11.1943 angeführt. Allein daraus ergibt sich schon die Beziehung zwischen dem Staatsvertrag und den Opfern im Kampf gegen das NS-Regime.

 

Überdies hat sich Österreich im Artikel 9 des Staatsvertrages von Wien völkerrecht­lich verpflichtet, das Entstehen und die Tätigkeit von nationalsozialistischen Orga­nisationen unter entsprechenden Strafsanktionen zu unterbinden.

 

Zu Frage 18:

Ø  Am 30. April 2012 beantwortete Verteidigungsminister Norbert Darabos die Fra­ge, ob auch Soldaten der Wehrmacht und Soldaten der (Waffen-)SS „für Öster­reich“ gefallen seien (10751/AB, XXIV. GP, Frage 6) mit ja. Teilen Sie die Ein­schätzung, dass Angehörige der Wehrmacht „für Österreich“ gefallen sind, wie das in der Broschüre, die in der vom BMLVS mitherausgegebenen Broschüre steht und trifft das auch für die Angehörigen der (Waffen-)SS zu?

 

Die Frage betrifft nicht den Vollzug des Bundeskanzleramtes.


Zu Frage 19:

Ø  Sind Ihnen die in der Krypta angebrachten Widmungen „Den Toten des Welt­krieges 1914-1918, 1939-1945“ und „In Erfüllung ihres Auftrages ließen sie ihr Leben“ bekannt und bewusst?

 

Die in der Krypta angebrachten Widmungen sind mir bekannt.

 

Zu Frage 20:

Ø  Teilen Sie die Einschätzung von Verteidigungsminister Norbert Darabos (10751/AB, XXIV.GP, Frage 15), dass ein Andenken der Republik und des Bun­desheeres an Soldaten der (Waffen-)SS und Wehrmacht durch § 42 Wehrgesetz geregelt ist?

 

In der angesprochenen Anfragebeantwortung hat Bundesminister Darabos ohne Wertung über die tatsächliche Traditionspflege des Österreichischen Bundesheers berichtet.

 

In § 42 Wehrgesetz ist allgemein die Ausbildung der Angehörigen des Bundesheeres normiert. Nach Abs. 1, 1. Satz, ist „im Bundesheer der österreichische Vaterland – Staatsgedanke zu pflegen“. Eine Verpflichtung zum Gedenken an die deutsche Wehrmacht lässt sich aus diesem Gesetz nicht ableiten.

 

Zu Frage 21:

Ø  Einem Artikel vom 11.10.2012 ist zu entnehmen „Der Bundespräsident und die Regierungsmitglieder werden bei den Gedenkfeiern am Nationalfeiertag erstmals keine Kränze vor der Skulptur in der Krypta des Burgtors niederlegen. Der Kranz wird bewusst nicht mehr am Fuße des Denkmals des „toten Soldaten“ von Wil­helm Fass niedergelegt, sagt Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) zum STANDARD. Darauf habe er sich mit der ÖVP und der Präsidentschaftskanzlei geeinigt.“ Inwiefern waren Sie oder das BKA in die Neuausrichtung der Kranznie­derlegungs-Zeremonie für den 26. Oktober 2012 eingebunden? Finden Sie die Lösung glücklich?

 

Ich habe die für den 26. Oktober 2012 vom Bundesminister für Landesverteidigung und Sport vorgesehenen Änderungen des Gedenkrituals in der Krypta des Burgtores ausdrücklich begrüßt.


Zu Frage 22:

Ø  Ist Ihnen bekannt, ob in Hinkunft auch bei Staatsbesuchen oder Besuchen mili­tärischer Funktionsträger anderer Staaten eine Kranzniederlegung bei der Bun­desheer-Tafel anstelle des Epitaphs stattfinden wird?

 

Die Abläufe bei Staatsbesuchen werden anlassbezogen zwischen dem österreichi­schen Protokoll und dem Protokoll des Besuchsstaates festgelegt. Eine generelle Antwort zu dieser Anfrage kann daher nicht erfolgen. Die Festlegung der Abläufe der Besuche von militärischen Funktionsträgern fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbe­reich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen