12719/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.01.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                  Wien, am     Dezember 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0250-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12968/J vom 7. November 2012 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Hinsichtlich der Anzahl an Leiharbeitskräften in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen und der Kosten für diese Leiharbeitskräfte im Zeitraum von 2008 bis 2011 wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10536/J vom 6. Februar 2012 verwiesen.

 

In der Zeit von 1. Jänner 2012 bis einschließlich 30. September 2012 waren in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen (einschließlich der politischen Büros) insgesamt neun Leiharbeitskräfte beschäftigt. Die dafür angefallenen Kosten in diesem Zeitraum betrugen brutto EUR 583.012,26.


Von einer Darstellung der Anzahl an Leiharbeitskräften und der dazugehörigen Personalkosten im nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums für Finanzen wird – wie bereits in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10536/J vom 6. Februar 2012 – auf Grund des mit der erforderlichen Erhebung verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes Abstand genommen.

 

Zu 3. und 4.:

Vorweg wird betont, dass Leiharbeitskräfte in keinem Dienstverhältnis zum Bund stehen.

 

Weder seitens der Zentralleitung noch durch den nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums für Finanzen wurde ein Dienstverhältnis mit überlassenen Arbeitskräften gelöst.

 

Zu 5. und 6.:

Im Abfragezeitraum wurde kein Beistellungsverhältnis seitens eines Überlassers vorzeitig beendet.

 

Zu 7.:

Die überlassenen Arbeitskräfte wurden an unterschiedlichen Stellen eingesetzt. Sie werden üblicherweise auf Grund ihres Fachwissens bzw. im nachgeordneten Bereich als Aushilfskräfte zu Spitzenzeiten für Datenerfassungstätigkeiten in Anspruch genommen. Allfällige Einschulungen sind daher – wenn überhaupt – lediglich für das konkrete Einsatzgebiet notwendig.

 

Zu 8. und 9.:

Die Gründe für die Heranziehung von Leiharbeitskräften sind etwa spezifisches Fachwissen und eine daraus resultierende verminderte Einschulungszeit sowie - im nachgeordneten Bereich - aufgrund des unterjährig unregelmäßigen Arbeitsanfalles die Heranziehung von Aushilfskräften zu Spitzenzeiten. Die Kostenersparnisse können daher nicht beziffert werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.