12723/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.01.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0424-III/4a/2012 |
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Wien, 21. Dezember 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12974/J-NR/2012 betreffend Beschäftigung von Leasingarbeitern im Ressort und in nachgeordneten Dienststellen, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 7. November 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1, 2 und 7:
Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 6 der Parlamentarischen Anfrage Nr. 10542/J-NR/2012 verwiesen. Hinsichtlich 2012 bis zum Stichtag 30. September 2012 wird für die Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf nachstehende Aufstellung hingewiesen, wobei angemerkt wird, dass für eine der Leiharbeitskräfte keine Kosten anfallen und für eine der Leiharbeitskräfte die Abrechnung für das dritte Quartal noch nicht vorliegt:
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Leiharbeitskräfte |
EUR |
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2012 |
6 |
378.155,54 |
Diese Personen werden bzw. wurden in unterschiedlichen Organisationseinheiten eingesetzt. Sie werden üblicherweise aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse in Anspruch genommen. Allfällige Einschulungen sind daher lediglich für das konkrete Einsatzgebiet notwendig.
Im Übrigen ist eine automationsunterstützte Auswertung bezüglich Leiharbeitskräfte nicht vorgesehen und es ist eine händische Einzelauswertung mit verwaltungsökonomischen Aufwand für den gesamten einschließlich nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nicht möglich.
Zu Fragen 3 bis 6:
Von 2007 bis zum Stichtag 30. September 2012 wurden vier Arbeitsleihverträge einvernehmlich vorzeitig gelöst, davon zwei im Jahr 2007 und zwei im Jahr 2008. Die Gründe dafür waren Übernahme in den Dienststand bzw. Beendigung der Tätigkeit im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Darüber hinaus gab es keine vorzeitigen Auflösungen.
Zu Fragen 8 und 9:
Gründe für die Heranziehung von Leiharbeitskräften sind etwa spezifische fachliche Kenntnisse und daraus in der Regel resultierende verminderte Einschulungszeiten. Kostenersparnisse können daher nicht beziffert werden.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.