12725/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.01.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-9.000/0042-I/PR3/2012 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Jänner 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 7. November 2012 unter der Nr. 12975/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Beschäftigung von Leasingarbeitern im Ressort und in nachgeordneten Dienststellen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 7:
Ø Wie viele überlassene Arbeitskräfte wurden in den letzten fünf Jahren in Ihrem Ressort bzw. in den nachgeordneten Dienststellen beschäftigt? (aufgegliedert auf Jahre, Dienststellen, Beschäftigungsdauer und Tätigkeiten)
Ø Wie wurden/werden diese überlassenen Arbeitskräfte seitens Ihres Ressorts/ nachgeordneter Dienststelle eingeschult / ausgebildet?
Ø Wie hoch waren die Kosten für überlassene Arbeitskräfte in den letzten fünf Jahren? (aufgegliedert auf Jahre und nachgeordnete Dienststellen)
Die Anzahl der beschäftigten Leiharbeitskräfte, jeweils zum Stichtag 30.9.2012, ist nachstehend aufgelistet. Für die Jahre 2007 bis 2011 darf auf die Anfragebeantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 10543/J vom 6.2.2012 verwiesen werden. Auf Grund des zu hohen Verwaltungsaufwandes können keine Kosten übermittelt werden.
Zentralleitung: 31 Arbeitsleihen
BAV: 3 Arbeitsleihen
Die überlassenen Arbeitskräfte wurden an unterschiedlichen Stellen eingesetzt. Sie werden üblicherweise aufgrund ihres Fachwissens in Anspruch genommen; allfällige Einschulungen sind daher lediglich für das konkrete Einsatzgebiet notwendig.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø Mit wie vielen überlassen Arbeitskräften wurde das Dienstverhältnis seitens Ihres Ressorts/nachgeordneter Dienststellen vor Vertragsende gelöst? (aufgegliedert auf die letzten fünf Jahre und Dienststellen)
Ø Was waren die Gründe für diese vorzeitigen Beendigungen?
Es wurde kein Dienstverhältnis seitens meines Ressorts vor Vertragsende gelöst. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ist nicht Vertragspartner des geliehenen Beschäftigten, sondern der Überlasser. Nur dieser kann das Dienstverhältnis zu seinen verliehenen Arbeitskräften rechtswirksam auflösen.
Zu den Fragen 5 und 6:
Ø Wie oft wurde in den letzten fünf Jahren die Überlassung von Arbeitskräften seitens des Überlassers vorzeitig beendet? (aufgegliedert auf Jahre und Dienststellen)
Ø Was waren die Gründe dafür?
In den letzten 5 Jahren wurde keine Überlassung seitens des Überlassers vorzeitig beendet.
Grundsätzlich sieht der Überlassungsvertrag die Möglichkeit einer einseitigen vorzeitigen Auflösung ohne Angabe von Gründen vor.
Zu den Fragen 8 und 9:
Ø Wie hoch beziffern Sie die Kostenersparnis durch die Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte in den letzten fünf Jahren? (aufgegliedert auf Jahre und Dienststellen)
Ø Wie gliedern sich diese Einsparungen auf?
Gründe für die Heranziehung von Leiharbeitskräften sind etwa spezifisches Fachwissen und daraus verminderte Einschulungszeit; Kostenersparnisse können daher nicht beziffert werden.