12726/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.01.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0275-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 12971/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Beschäftigung von Leasingarbeitern im Ressort und in nachgeordneten Dienststellen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 2 und 7:
Ich gehe davon aus, dass die Anfrage auf die klassischen Personalleasingvarianten, also mit rein privatwirtschaftlich tätigen und auf Gewinn ausgerichteten Personalprovidern, bezogen ist.
Hinsichtlich der im Justizressort eingesetzten Arbeitsleihkräfte verweise ich auf die nach wie vor aktuelle Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Zahl 10539/J-NR/2012.
Im Zeitraum 1. Jänner bis 30. September 2012 wurde im Rahmen des Leasingmodells insgesamt 19 Personen eine Weiterbeschäftigung ermöglicht. Derzeit sind bei den nachgeordneten Dienststellen insgesamt 24 derartige Arbeitsleihverhältnisse aufrecht.
Eine Einschulung von Leiharbeitskräften ist auf Grund ihrer Qualifikation und eines schon vorhandenen Fachwissens nur sehr eingeschränkt erforderlich.
Ich ersuche um Verständnis dafür, dass eine detaillierte Auflistung – insbesondere der Gesamtkosten – nicht ohne unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand erstellt werden kann.
Zu 3 und 4:
In den letzten fünf Jahren wurde mit 107 überlassenen Arbeitskräften das Leasingverhältnis vor Vertragsende gelöst. Grund war in 81% der Fälle die Übernahme in den Dienststand des Bundes.
Zu 5 und 6:
Der Überlassungsvertrag sieht die Möglichkeit einer vorzeitigen Auflösung ohne Angabe von Gründen vor.
Zu 8 und 9:
Gründe für die Heranziehung von Leiharbeitskräften sind etwa spezifische Fähigkeiten und Fachwissen und die dadurch verminderte Einschulungszeit; Kostenersparnisse können dabei nicht beziffert werden.
Wien, 20. Dezember 2012
Dr. Beatrix Karl