12727/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.01.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0276-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 12983/J-NR/2012

Die Abgeordnete zum Nationalrat Edith Mühlberghuber und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen im Jahr 2011“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Die aktuell vorliegenden Daten sind ein Beleg dafür, dass es gelungen ist, in weiten Bereichen eine grundsätzliche Verbesserung der Unterhaltssicherung für Kinder durch Vereinfachung und Beschleunigung der Unterhaltsbevorschussung herbeizuführen. Hervorzuheben ist, dass die Rückzahlungsquote seit Jahren konstant steigt. Dies ist vor allem auf einen verstärkten Mitteleinsatz sowie einen effektiven Einsatz der Informationstechnologie bei der am Oberlandesgericht Wien eingerichteten Einbringungstelle zurückzuführen.


Zu 1:

Zum Stichtag 30. September 2012 gab es 47.919 Unterhaltsvorschuss beziehende Kinder in Österreich.

Zu 2:

Zum Stichtag 31. Dezember 2011 gab es 47.958 Unterhaltsvorschuss beziehende Kinder in Österreich.

Die Anzahl an laufenden Fällen unterliegt gewissen, zum Teil auch saisonal bedingten Schwankungen. Sie blieb aber im Jahresschnitt seit der Novelle des Unterhaltsvorschussgesetzes 2010 auf konstantem Niveau.

Zu 3:

2011 wurde ein Betrag von 118,518.060,91 Euro an Unterhaltsvorschüssen ausgezahlt.

Zu 4:

Von der 2011 geleisteten Summe an Unterhaltsvorschüssen wurden 60,190.779,71 Euro wieder zurückgezahlt. Dies entspricht einer Quote von 51,1 %.

 

Wien,        . Dezember 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl