12731/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.01.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


S91143/237-PMVD/2012                                                                                          4. Jänner 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. November 2012 unter der Nr. 13001/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "versuchte Einflussnahme des Ministerkabinetts auf den Hochwassereinsatz der Pionierkompanie aus Villach im Drautal" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 4:

Anträge für Assistenzeinsätze durch das Österreichische Bundesheer werden durch die zuständigen Behörden gestellt. In Folge beurteilt das regional zuständige Militärkommando, welche militärischen Mittel zur Abdeckung der geforderten Fähigkeiten bereitgestellt werden können.

Um die bestmögliche Unterstützung für die betroffene Bevölkerung zu gewährleisten, ist auch auf strategischer Ebene ein klares Lagebild erforderlich. Schlussendlich entscheidet der verantwortliche Kommandant über den Einsatz der Assistenzkräfte. Gemäß
§ 33 Abs. 4 ADV sind die Assistenztruppen durch das beistellende Kommando in Stärke und Ausrüstung derart zusammenzusetzen, dass „das Gelingen ihrer Aufgabe gesichert ist“.

Zu 2:

Von der Erkundung am 07. November 2012 bis zum Einsatzende am 11. November 2012 wurden täglich bis zu 44 Soldaten eingesetzt.

Zu 3:

Von den bis zu 44 Soldaten waren bis zu 19 Kadersoldaten und bis zu 26 Grundwehrdiener.