12731/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.01.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/237-PMVD/2012 4. Jänner 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. November 2012 unter der Nr. 13001/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "versuchte Einflussnahme des Ministerkabinetts auf den Hochwassereinsatz der Pionierkompanie aus Villach im Drautal" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 4:
Anträge für Assistenzeinsätze durch das Österreichische Bundesheer werden durch die zuständigen Behörden gestellt. In Folge beurteilt das regional zuständige Militärkommando, welche militärischen Mittel zur Abdeckung der geforderten Fähigkeiten bereitgestellt werden können.
Um die
bestmögliche Unterstützung für
die betroffene Bevölkerung zu gewährleisten, ist auch auf
strategischer Ebene ein klares Lagebild erforderlich. Schlussendlich
entscheidet der verantwortliche Kommandant über den Einsatz der
Assistenzkräfte. Gemäß
§ 33 Abs. 4 ADV sind die Assistenztruppen durch das
beistellende Kommando in Stärke und Ausrüstung derart
zusammenzusetzen, dass „das Gelingen ihrer Aufgabe gesichert ist“.
Zu 2:
Von der Erkundung am 07. November 2012 bis zum Einsatzende am 11. November 2012 wurden täglich bis zu 44 Soldaten eingesetzt.
Zu 3:
Von den bis zu 44 Soldaten waren bis zu 19 Kadersoldaten und bis zu 26 Grundwehrdiener.