12734/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.01.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1373-II/2012

Wien, am         . Jänner 2013

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Katzian, Genossinnen und Ge-nossen haben am 8. November 2012 unter der Zahl 12993/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Warum gibt es keine Rechtsextremismusdatei in Österreich?“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die in der parlamentarischen Anfrage genannte „Rechtsextremismusdatei“ ist dem Bundes-ministerium für Inneres nicht bekannt.

 

Zu Frage 2:

Derzeit besteht für die österreichischen Sicherheitsbehörden keine gesetzliche Grundlage zur Führung eines analogen Informationsverbundsystems.


Zu Frage 3:

Zwischen den innerstaatlichen Sicherheitsbehörden und den deutschen Polizeibehörden, Sicherheitsdiensten und relevanten Stellen erfolgt wechselseitige Kooperation und ein laufender Informationsaustausch im sicherheitsbehördlichen Bereich. Über die Anzahl der Amtshilfeersuchen werden keine Statistiken geführt. Von einer anfragebezogenen, retrospektiven manuellen Auswertung aller entsprechenden Aktenvorgänge wird auf Grund des enormen Verwaltungsaufwandes und der Ressourcenbindung Abstand genommen.

 

Zu Frage 4:

Die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden setzen sich aus den rechtlich zulässigen nationalen Ermittlungen und dem internationalen Informationsaustausch zusammen und werden unter Anwendung von strategischer und operativer Analyse in Berichten zum Thema Rechtsextremismus zusammengeführt.

 

Zu Frage 5:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung nimmt im Staats-schutzbereich eine zentrale Koordinationsfunktion für die neun Landesämter Verfassungs-schutz bei den Landespolizeidirektionen ein. Rechtsextremistische Gewaltakte werden durch ständigen Informationsaustausch zwischen den Behörden analytisch intensiv betrachtet und bearbeitet.

 

Zu den Fragen 6 und 10:

Nein.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Jede Optimierung der Arbeitsabläufe der Sicherheitsbehörden im Bereich der Prävention, Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung trägt zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen bei. Aufgrund der unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Struktur der Staaten und der daraus resultierenden Normen sowie der unterschiedlichen Behördenstruktur ist ein analoges Informationsverbundsystem zu Deutschland in Österreich nicht möglich.

 

Zu Frage 9:

Es wird auf den Verfassungsschutzbericht 2012 verwiesen.


Zu Frage 11:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung nimmt seine Aufgaben im gesamten Bundesgebiet in Kooperation und Koordination mit den Landesämtern Ver-fassungsschutz der jeweiligen Bundesländer wahr. Die Berichtspflichten der Landesämter Verfassungsschutz an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sind geregelt.

 

Um den fortlaufenden Prozess des umfassenden, regelmäßigen und gesicherten Informationsaustausches über Gewalttäter, Drohungen und Provokationen zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und den Landesämtern Verfassungsschutz weiterhin zu optimieren, wird derzeit unter anderem auch die Möglichkeit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines Informationsverbundsystems zwischen diesen Auftraggebern geprüft.