12735/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.01.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0200 – I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 7. JAN. 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen
und Kollegen vom 09. November 2012, Nr. 13012/J, betreffend
Auslagerung der AMA-Kontrollen – ACA-Gesetz
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 09. November 2012, Nr. 13012/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 8 und 10 bis 16:
Die gesetzliche Ermächtigung zur Gründung einer Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 2 Agrarkontrollgesetz, BGBl. I Nr. 111/2010, wurde bisher von der Agrarmarkt Austria (AMA) nicht ausgeübt.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass die gemäß der Kraftstoffverordnung 1999 durchzuführenden Kontrollaufgaben nach § 1 leg. cit. sowie die gemäß der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union durchzuführenden Kontrollmaßnahmen vom Technischen Prüfdienst der AMA wahrgenommen werden.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage auf die Rechte des Bundes und die Einflussnahme seiner Organe beschränkt, sich jedoch nicht auf die operative Tätigkeit der juristischen Personen bezieht, weswegen dazu keine Angaben gemacht werden können.
Zu Frage 9:
Gemäß den vom Ministerrat beschlossenen Erläuterungen der Regierungsvorlage (981 d. Beilagen XXIV. GP) liegt das jährliche Einsparungspotential bei € 62.000,--.
Diese Einsparungen können laut Regierungsvorlage durch den Entfall von 300 separaten Kontrollfahrten infolge Wegfalls der bisherigen Doppelgleisigkeit erzielt werden.
Der Bundesminister: