12739/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.01.2013
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BM für Land- und Forstwirtschat, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0198 –I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 7. JAN. 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen
und Kollegen vom 09. November 2012, Nr. 13016/J, betreffend
Pestizid im Grundwasserstrom von Korneuburg
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 09. November 2012, Nr. 13016/J, teile ich Folgendes mit:
Grundsätzlich wird auf die Beantwortung der wortidenten parlamentarischen Anfrage 10063/J vom 6.12.2011 verwiesen.
Zusätzlich werden folgende Fragen beantwortet:
Zu Frage 3:
Nach Auskunft und derzeitigem Wissensstand der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg sind die Verunreinigungen durch undichte Sammelgruben und/oder undichte Abwasserleitungen im Werk der Firma Kwizda Agro GmbH eingetreten.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Bei der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg als zuständige Wasserrechtsbehörde ist ein Verfahren nach § 31 Abs. 3 WRG 1959 eingeleitet worden. Darüber hinaus erfolgten mehrere Mitteilungen an die Staatsanwaltschaft Korneuburg, welche ebenfalls ermittelt.
Zu den Fragen 7 und 8:
Hierfür bestehen derzeit keine Indizien.
Zu Frage 9:
Es ist im Werksgelände eine Grundwassersanierungsanlage mit Reinigung über Aktivkohle installiert, die sicherstellt, dass keine weiteren Verunreinigungen das Werksgelände verlassen können. Zur Absicherung, dass das Fahnenende nicht weiter verschleppt wird und Trinkwasserversorgungen gefährden kann, werden zwei Brunnen bepumpt, deren Wasser in die Donau eingeleitet wird. Durch ein begleitendes Monitoring wird überprüft, dass es – wie in den Gutachten prognostiziert – in der Donau zu keiner Verschlechterung kommt. Noch vor Weihnachten werden zwei weitere Sanierungsanlagen in den am höchsten verunreinigten Bereichen außerhalb des Werkgeländes in Betrieb genommen. Bei dieser wird Grundwasser nach Reinigung in Aktivkohlefilteranlagen versickert bzw. in den Donaugraben abgeleitet.
Zu Frage 15:
Das Trinkwasser aus der Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde Korneuburg war und ist von der Verunreinigung nicht betroffen. Durch die im Sanierungskonzept vorgesehenen und veranlassten Maßnahmen soll das Grundwasser im Verunreinigungsbereich wieder in einen Zustand versetzt werden, dass es ohne Bedenken auch als Nutzwasser (z.B. Gießwasser) verwendet werden kann. Eine konkrete zeitliche Abschätzung ist derzeit nicht möglich.
Der Bundesminister: