12740/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.01.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Dezember 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0252-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12995/J vom 8. November 2012 der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Die europäischen Verträge sehen die Unabhängigkeit der EZB und der nationalen Zentralbanken vor. Eine Akkordierung über das konkrete Abstimmungsverhalten im EZB-Rat findet daher nicht statt.
Zu 3. und 4.:
Der Euro liegt derzeit über seinem langjährigen Durchschnitt und hat sich als zweitwichtigste Weltwährung etabliert. Da auch Preisstabilität in der Eurozone gegeben ist, kann von einer „Weichwährungspolitik“ keine Rede sein.
Zu 5. bis 7.:
Die EZB verfolgt ein mittelfristiges Inflationsziel von „unter, aber nahe 2%“ und dieses Ziel wurde seit 1999 in den meisten Fällen auch eingehalten (nur in den Jahren 2008, 2009 und 2011 kam es zu stärkeren Abweichungen von diesem Ziel, was hauptsächlich auf die außergewöhnliche Wirtschaftsentwicklung und den Ölpreis zurückzuführen war). Die EZB zielt dabei nicht auf einzelne Monatswerte der Inflation, sondern insbesondere auf die mittelfristigen Inflationserwartungen ab.
Das österreichische Bundesministerium für Finanzen tritt selbstverständlich für Preisstabilität ein, da dies eine Voraussetzung für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung ist. Im Zuge allgemeiner Diskussionen über aktuelle Wirtschaftsentwicklungen wird das Thema Inflation und Inflationsentwicklungen hauptsächlich in der Eurogruppe diskutiert. Österreich hat sich dabei immer für Preisstabilität eingesetzt und wird dies auch in Zukunft tun.
Zu 8.:
Der etwaige Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB auf dem Sekundärmarkt (hauptsächlich mit Laufzeiten von 1-3 Jahren) ist an eine strikte Konditionalität eines EFSF/ESM-Anpassungsprogramms gebunden und kann bei Nicht-Einhaltung der Konditionalität jederzeit gestoppt werden. Die EZB argumentiert diese Maßnahmen damit, dass die sehr starken Zinsunterschiede in der Eurozone die Nachhaltigkeit der Eurozone und die Wirkungsweise der einheitlichen Geldpolitik gefährden. Auch soll mit diesem Programm ein etwaiger Zerfall der Währungsunion verhindert werden bzw. die Stabilität des Finanzsystems aufrechterhalten werden, da extrem hohe Zinsunterschiede auf Dauer nicht nachhaltig sein können.
Da im Gegensatz zu den Ankaufsprogrammen anderer wichtiger Notenbanken (z.B. US-Notenbank, Englische Notenbank) beim EZB-Programm eine strikte Konditionalität vorgesehen ist, sieht das Bundesministerium für Finanzen darin weder eine Gefährdung der Preisstabilität in der Eurozone noch eine Mandatsüberschreitung durch die EZB oder ein demokratiepolitisches Problem.
Mit freundlichen Grüßen