12746/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

GZ: BMI-LR2220/1332-II/3/2012

Wien, am        . Jänner 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                               9. November 2012 unter der Zahl 13010/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Tätigkeitsbericht 2011 des Asylgerichtshofes“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 5:

Die Erfassung der erforderlichen Daten ist nicht vorgesehen, wenn ein Fremder freiwillig, ohne Meldung an die Behörden, aus dem Bundesgebiet ausreist, oder wäre nur mit unver-hältnismäßigem Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen, wodurch dem Gebot zur Wirt-schaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit widersprochen würde. Darüber hinaus wäre die Erhebung dieser Daten nur durch Verknüpfung mit personenbezogenen Daten möglich, wofür es keine Rechtsgrundlage gibt.

 

Zu Frage 6:

Diesen Daten kommt für die strategische Ausrichtung der fremdenpolizeilichen Maßnahmen keine Relevanz zu.