12746/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.01.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1332-II/3/2012
Wien, am . Jänner 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 9. November 2012 unter der Zahl 13010/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Tätigkeitsbericht 2011 des Asylgerichtshofes“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 5:
Die Erfassung der erforderlichen Daten ist nicht vorgesehen, wenn ein Fremder freiwillig, ohne Meldung an die Behörden, aus dem Bundesgebiet ausreist, oder wäre nur mit unver-hältnismäßigem Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen, wodurch dem Gebot zur Wirt-schaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit widersprochen würde. Darüber hinaus wäre die Erhebung dieser Daten nur durch Verknüpfung mit personenbezogenen Daten möglich, wofür es keine Rechtsgrundlage gibt.
Zu Frage 6:
Diesen Daten kommt für die strategische Ausrichtung der fremdenpolizeilichen Maßnahmen keine Relevanz zu.