12749/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0280-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Zur Zahl 13003/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Zwangsweise Unterbringung in psychiatrischen Abteilungen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 16:

Das mir derzeit im Zusammenhang mit Unterbringungen zur Verfügung stehende Zahlenmaterial (ausgewertet von der Bundesrechenzentrum GmbH) habe ich in meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen zur Zl. 12954/J-NR/2012 zum Thema „Zwangsunterbringung in der Psychiatrie“ bekannt gegeben. Ich darf daher auf meine Beantwortung vom 20. Dezember 2012, insbesondere die dort angeschlossenen Beilagen, verweisen.

Voraussichtlich noch im Jänner 2013 soll die vom Herrn Bundesminister für Gesundheit in Auftrag gegebene Analyse des Unterbringungsgesetzes, erstellt von der Österreich Gesundheit GmbH (http://www.goeg.at), erscheinen, welche Statistiken für die Jahre 2010 und 2011 enthalten wird. In die Analyse flossen Datenbestände sowohl der Krankenanstalten als auch der Gerichte ein. Es handelt sich dabei um den Nachfolgebericht des in der Anfrageeinleitung angesprochenen Berichts.

Wien,      . Jänner 2013

Dr. Beatrix Karl