12750/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.01.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Dezember 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0254-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13004/J vom 9. November 2012 der Abgeordneten Dipl. Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 16.:
Die von der OeNB verwendeten hochspezialisierten Lagerstellen bester Bonität erfüllen höchste Sicherheitsstandards, verwahren den Großteil der internationalen Goldbestände und wickeln auch den Großteil der internationalen physischen Goldtransaktionen ab. Die Sicherheit des Goldes wird durch ein umfassendes Kontrollsystem und höchste Sicherheitsstandards sowie extrem strenge Maßstäbe hinsichtlich der Qualität der jeweiligen Lagerstellen und der entsprechenden Geschäftspartner gewährleistet. Wie auch sonst z.B. im Wertpapierbereich üblich, kann durch Abgleichen der Soll-Bestände mit den jeweiligen Bestätigungen der Lagerstellen das Vorhandensein der Goldbestände überprüft werden. Im Falle einer Insolvenz des Lagerstellenbetreibers hat die OeNB ein jederzeitiges Aussonderungsrecht, weshalb das betroffene Gold nicht in die Konkursmasse fällt. Ein Verleihen des Goldes durch die Lagerstelle ist durch entsprechende vertragliche Regelungen ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen