12752/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am        Dezember 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0256-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13006/J vom 9. November 2012 der Abgeordneten Dipl. Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Jede parlamentarische Anfrage wird mit äußerster Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Finanzen bearbeitet. So entsprach auch die Beantwortung einer jeden parlamentarischen Anfrage hinsichtlich der österreichischen Währungsreserven jeweils im vollen Umfang dem Wissensstand des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 2. bis 4. sowie 8. bis 19.:

In keiner der hier erwähnten Fälle wurde die OeNB mit der Erstellung der Beantwortung der entsprechenden parlamentarischen Anfragen beauftragt.

 

Hinsichtlich sachlicher Detailfragen, welche auf Grund der Kompetenz der OeNB nicht von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen beantwortet werden können, erfolgt im Vorfeld der Beantwortung eine Befassung der OeNB, in welcher um die Übermittlung der zur Beantwortung der Anfragen notwendigen Detailinformationen gebeten wird.

 

Jedoch ist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung der Währungsreserven eine grundlegende Aufgabe des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) darstellt, welche durch die OeNB autonom, d.h. frei von allfälligen Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, der Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderer Stellen, zu erfolgen hat. Die Informationsweitergabe hinsichtlich der Goldlagerstätten stellt einen Teilaspekt dieser Verwaltung dar und unterliegt daher denselben Regelungen.

 

Darüber hinaus ist hervorzuheben, dass es sich bei Informationen hinsichtlich der Währungsreservenhaltung und –verwaltung um hochsensible und vertrauliche Daten (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) der Oesterreichischen Nationalbank handelt, die sowohl dem Verschwiegenheitsgebot des § 45 NBG unterliegen als auch den diesbezüglichen – national nicht abänderbaren – unionsrechtlichen Verschwiegenheitsregelungen mit unterworfen sind. Aus diesem Grund obliegt es auch einzig der OeNB im Rahmen ihrer Verpflichtung zur bestmöglichen Verwaltung der Währungsreserven zu entscheiden, welche Informationen unter das oben angeführte Verschwiegenheitsgebot fallen und welche Informationen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.

 

Die OeNB prüft in diesem Zusammenhang ebenfalls laufend die im Eurosystem gängige Praxis bezüglich des durch die EZB/ESZB-Statuten vorgegebenen Verschwiegenheitsgebots und adaptiert ihre Offenlegungspraxis auch gegebenenfalls, sollte es hier zu einer Änderung der Offenlegungspolitik im Eurosystem kommen. Die geänderte Informationspolitik der OeNB seit dem Finanzausschuss am 21.11.2012 und die darauf folgenden Pressemitteilungen der OeNB sind im Lichte einer ebensolchen Änderung der Offenlegungspraxis im Eurosystem zu sehen.

 

Zu 5. bis 7.:

Die in diesen Fragen angesprochene parlamentarische Beantwortung 7570/AB betrifft die parlamentarische Anfrage 7658/J hinsichtlich der Höhe der Schieneninvestitionen bis 2016 und den Bau des Brennerbasistunnels und wurde vom dafür sachlich zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie verfasst. Hier erfolgte somit keine Befassung des Bundesministeriums für Finanzen oder der OeNB und allfällige Fragen hinsichtlich dieser Beantwortung sind an das dafür zuständige Ministerium zu richten.

 

Zu 20. bis 22.:

Wie bereits erwähnt obliegt die Entscheidung, welche Informationen hinsichtlich der Haltung und Verwaltung der Währungsreserven dem Verschwiegenheitsgebot nach § 45 NBG sowie dem Art. 37 EZB/ESZB-Statut unterliegen, einzig und alleine der OeNB.

 

Das Argument der Desinformation kann hinsichtlich der Beantwortung parlamentarischer Anfragen nicht nachvollzogen werden. Die Feststellung in 11612/AB „ …, dass sich die Goldreserven zum Teil in den Tresorräumen der OeNB, zum Teil aber auch an internationalen Handelsplätzen wie London und Zürich befinden“ steht in keinem Widerspruch zu den im Magazin „Format“ getätigten Aussagen, dass ein Großteil der Goldbestände in London, sowie weitere Bestände in Basel, Zürich und Wien untergebracht sind. Diese Informationen wurden schlussendlich auch durch die detaillierte Offenlegung der Goldlagerstätten im Finanzausschuss am 21.11.2012 bestätigt.

 

Zu 23. bis 27.:

Mit der Beantwortung von an mich gerichteten parlamentarischen Anfragen ist einzig das Bundesministerium für Finanzen betraut.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.