12762/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.01.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am  13. November 2012 unter der ZI. 13025/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Amtshaftung u.a. Entschädigungsleistungen – Entwicklung 2008 bis 2011“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Gegenüber dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) wurden im Jahr 2008 fünf, in den Jahren 2009  und 2010 je zwei

Amtshaftungsansprüche sowie im Jahr 2011 ein Amtshaftungsanspruch geltend gemacht.

Zu Frage 2:

Im Jahr 2008 wurden zwei Amtshaftungsansprüche und in den Jahren 2009 und 2010 wurde       je ein Amtshaftungsanspruch anerkannt.

Zu Frage 3:

Die Entschädigungssummen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:

2008

€ 2.750,--            und € 236,63

2009

€ 8.279,59

2010

€ 694,--

 

Zu Frage 4:

Es wurden keine Regressforderungen an Organwalter gemäß § 3 Amtshaftungsgesetz 1948 gestellt.

Zu den Fragen 5 bis 9:

Es wurde ein administratives Amtshaftungsverfahren aus dem Jahr 2008 im Jahr 2010 gerichtlich geltend gemacht. Im Jahr 2011 wurde ein Ruhen des Verfahrens gem. § 168 ZPO vereinbart, vom BMeiA wurde keine Zahlung an den Kläger geleistet.

Zu Frage 10:

Aufgrund der administrativen Amtshaftungsverfahren wurde

         im Jahr 2008 ein Betrag in Höhe von € 2.986,63,

         im Jahr 2009 ein Betrag in Höhe von € 8.279,59

         und im Jahr 2010 ein Betrag in Höhe von € 694,00 bezahlt.