12766/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.01.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0278-I/A/15/2012
Wien, am 11. Jänner 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 13056/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Unter „Wartung“ ist bei EDV-Anlagen keine proaktive oder regelmäßige Wartung zu bestimmten, wiederkehrenden Zeitpunkten zu verstehen. Die Systeme werden entweder laufend überwacht, oder bei gemeldeten Fehlern (insbesondere bei PCs, Druckern usw.) in der Folge repariert. In der Regel wird Hardware mit einer be-stimmten Gewährleistung gekauft, wobei diese Gewährleistung auf die Nutzungs-dauer des Gerätes durch „Gewährleistungsverlängerungen“ oder „Wartungsverträge“ ausgedehnt werden kann.
Frage 3:
Die Wartungskosten betrugen in den letzten 5 Jahren durchschnittlich rund € 118.000 im Jahr.
Fragen 4 und 5:
Sämtliche Reparaturarbeiten sind implizit Bestandteil der beim Ankauf von EDV-Anlagen vertraglich festgehaltenen erweiterten Gewährleistung, welche sich meist über 5 Jahre erstreckt. Diese Leistungen werden von den einzelnen Herstellern oder deren Vertragspartnern erbracht; die genaue Anzahl der Reparaturen kann nicht angegeben werden.
Fragen 6 bis 9:
Es werden spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der IKT-Systeme des Ressorts eingesetzt. Ich ersuche aber um Verständnis, dass es gerade im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen nicht möglich ist, Details öffentlich mitzuteilen.