12768/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.01.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0282-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 13022/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Amtshaftung u.a. Entschädigungsleistungen – Entwicklung 2008 bis 2011“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage – auf Basis der mir von der Finanzprokuratur bekannt gegebenen Daten – wie folgt:

Zu 1:

Das Justizressort betrafen insgesamt

im Jahr 2008: 414

im Jahr 2009: 430

im Jahr 2010: 389 und

im Jahr 2011: 415

jener Aufforderungsschreiben nach § 8 AHG, in denen Amtshaftungsansprüche gegenüber der Republik Österreich geltend gemacht wurden.


Zu 2:

Im Rahmen des administrativen Aufforderungsverfahrens nach § 8 AHG wurden

im Jahr 2008: 124

im Jahr 2009: 112

im Jahr 2010: 124 und

im Jahr 2011: 117

der geltend gemachten Amtshaftungsansprüche zumindest teilweise anerkannt.

Eine Statistik, welche Gerichtssprengel von den die jeweiligen Aufforderungsschreiben betroffen waren, ist nicht vorhanden.

Zu 3:

Im Rahmen des administrativen Aufforderungsverfahrens nach § 8 AHG wurden

im Jahr 2008: 245.470,04 Euro

im Jahr 2009: 208.475,37 Euro

im Jahr 2010:  200.240,46 Euro und

im Jahr 2011: 311.138,26 Euro

an Entschädigungssummen ausbezahlt.

Eine Statistik mit Aufteilung auf Gerichtssprengel liegt nicht vor.

Zu 4 und 9:

Im Jahr 2008 wurde in einem Fall nach einer gerichtlich zuerkannten Entschädigungsleistung nach dem AHG Regress nach § 3 AHG genommen. Der insoweit geltend gemachte Betrag von 1.019,33 Euro wurde zur Gänze hereingebracht. Hinsichtlich der Regressnahmen nach Anerkennung eines Ersatzanspruchs im Rahmen des administrativen Aufforderungsverfahrens nach § 8 AHG fehlt es für das Jahr 2008 an einer hinreichend aussagekräftigen Statistik.

Im Jahr 2009 gab es im Justizbereich keinen Fall einer Regressforderung nach einer Entschädigungsleistung nach dem AHG aufgrund eines Urteils. Zu Regressnahmen nach einer Anerkennung im Rahmen des administrativen Aufforderungsverfahrens nach § 8 AHG kam es im Jahr 2009 in drei Fällen, wobei vom dabei insgesamt geltend gemachten Betrag von 14.602,86 Euro ein Betrag von 13.763,82 Euro hereingebracht werden konnte.

Im Jahr 2010 ist es in einem Fall nach einem klagsstattgebenden Urteil nach dem AHG zu einer Regressnahme gekommen. Der im Regressweg gerichtlich geltend gemachte Betrag von 1.113,40 Euro samt Anhang wurde dabei zur Gänze hereingebracht. Daneben kam es im Jahr 2010 in fünf Fällen zu einer Regressnahme nach einer außergerichtlichen Anerkennung, wobei der dabei geltend gemachte Betrag von gesamt Euro 6.973,10 zur Gänze hereingebracht wurde.


Im Jahr 2011 gab es zwei Fälle einer Regressnahme nach einem gerichtlichen Zuspruch eines Amtshaftungsanspruchs, wobei der insoweit eingeforderte Betrag von gesamt 2.007,64 Euro zur Gänze bezahlt wurde. Daneben gab es zehn Fälle, in denen es nach einer Zahlung im administrativen Aufforderungsverfahren nach § 8 AHG zu einer Regressnahme nach § 3 AHG gekommen ist. Dabei wurde der insgesamt geltend gemachte Betrag von 62.454,68 Euro zur Gänze hereingebracht. Ferner konnte im Jahr 2011 ein Betrag von 12.323,41 Euro im Zusammenhang mit einem bereits seit längerem laufenden Regressverfahren einbringlich gemacht werden.

Zu 5 und 6:

Das Justizressort betrafen

im Jahr 2008: 58

im Jahr 2009: 62

im Jahr 2010: 63 und

im Jahr 2011: 61

der gegen die Republik Österreich gerichtsanhängig gemachten Amtshaftungsverfahren.

Gleichzeitig wurden

im Jahr 2008: 45

im Jahr 2009: 65

im Jahr 2010: 56 und

im Jahr 2011: 49

der gerichtsanhängigen Amtshaftungsverfahren betreffend das Justizressort rechtskräftig bzw. rechtswirksam erledigt.

Die Verteilung dieser erledigten Sachen nach Gerichtssprengel stellt sich dabei wie folgt dar:

 

 

LG für ZRS Wien

LG Feldkirch

LG für ZRS Graz

LG Klagenfurt

LG Wels

LG Eisenstadt

2008

11

3

6

2

1

1

2009

14

3

5

2

4

0

2010

16

4

6

2

2

3

2011

16

4

4

3

1

0

 

 

 

LG Innsbruck

LG Linz

LG St.Pölten

LG Korneuburg

LG Wr. Neustadt

LG Salzburg

2008

6

2

2

2

3

2

2009

12

5

1

5

5

5

2010

5

4

1

4

2

1

2011

5

3

3

2

2

2

 

 

 

LG Ried/I.

LG Krems/D.

LG Leoben

LG Steyr

2008

0

2

2

0

2009

0

2

2

0

2010

0

1

2

3

2011

0

0

3

1

 

Zu 7 und 8:

Zur Beantwortung der Fragen 7 und 8 darf auf die folgenden Tabellen verwiesen werden:

 

 

LG für ZRS Wien

LG Feldkirch

LG für ZRS Graz

LG Klagenfurt

LG Wels

LG Eisenstadt

2008

2

(€ 448,55 s.A.

+ € 2.012,63 s.A.)

0

1

(€ 1.117,57 s.A.)

0

0

1

(€ 238,93 s.A.)

2009

5

(€ 9.132,92 s.A.

+ € 4.220,00 [Vergleich]

+ € 4.893,60 [Vergleich]

+ 5.280,- s.A.

+ 100,00 s.A.)

1

(€ 660,58 s.A.)

1

(€ 15.000,00 s.A.)

1

(€ 60,33 s.A.)

2

(€ 9.400,13 s.A.

+ € 641,28 s.A.)

0

2010

3

(€ 2.251,00 s.A.

+ € 9.927,12 s.A. + € 1.609,26 s.A.)

2

(Feststellung [Streitwert € 30.100,00]

+ € 371,52 s.A.)

2

(€ 10.000,00 s.A.

+ € 2.461,56 s.A.)

0

0

1

(€ 18,68 s.A.)

2011

2

(€ 7.174,58 s.A.

+ € 912,18 s.A.)

2

(€ 6.172,48 s.A.

+ € 3.724,00 [Vergleich])

1

(€ 4.000,00 s.A.)

0

1

(€ 15.000,00 s.A.)

0

 

 

 

LG Innsbruck

LG Linz

LG St. Pölten

LG Korneuburg

LG Wr. Neustadt

LG Salzburg

2008

2

(€ 8.878,28 s.A.

+ € 24.891,58 s.A.)

0

0

0

0

0

2009

1

(€ 800,00 s.A.)

1

(€ 7.177,54 s.A.)

0

0

1

(€ 32.359,46 s.A.)

0

2010

1 (€ 648,29 s.A.)

0

0

0

0

0

2011

1

(€ 70.000,00 [Vergleich])

1

(€ 46.887,46)

0

2

(€ 10.630,-[Vergleich]

+ € 1.141,99 s.A.)

1

(€ 52,90 [Vergleich])

0


 

 

 

LG Ried/I.

LG Krems/D.

LG Leoben

LG Steyr

2008

0

1

(€ 25.845,40 [Vergleich])

1

(€ 9.068,44 s.A.)

0

2009

0

1

(€ 74,59 s.A.)

2

(€ 443,77 s.A. + € 2.325,00 s.A.)

0

2010

0

0

0

1

(€ 23.218,81 s.A.)

2011

0

0

0

1

(€ 430,00 [Vergleich])

 

Zu 10:

Bei den Finanzpositionen „6920 Schadensvergütungen“ und „6921.903 Zahlungen nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz“ wurden über das gesamte Justizressort folgende Beträge ausgezahlt: 2008    4,075.551,51 Euro

                                   2009    2,242.553,93 Euro

                                   2010    2,068.005,48 Euro

                                   2011    1,761.535,39 Euro.

Darüber hinaus gab es keine Schadenersatzleistungen. Bei der (früheren) Finanzposition „6922 Entschädigungen nach dem Mediengesetz“ sind ab dem Jahr 2008 keine Zahlungen mehr angefallen.

 

Wien,       . Jänner 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl