12771/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0276-I/A/15/2012

Wien, am      11. Jänner 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 13031/J der Abgeordneten Stefan Prähauser und Genossen und Genossinnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend darf ich darauf hinweisen, dass sich der Großteil der Anfrage auf Vorgänge bezieht, die in die Amtszeiten meiner Amtsvorgängerinnen fallen.

Meine Beantwortung kann daher nur aufgrund der zugänglichen Akten sowie auf Basis der Informationen der seinerzeit in meinem Ressort handelnden Personen erfolgen.


Fragen 1 bis 3:

Nach den dem Bundesministerium für Gesundheit vorliegenden Informationen sind mit Stand vom 29. März 2010 in österreichischen Lagern noch 804.841 Packungen

à 10 Stück Tamiflu-Hartkapseln vorrätig. Für mein Ressort sind 2.560 Packungen Hartkapseln in einem militärischen Lager untergebracht. Hinsichtlich der Lagerungskosten und deren Aufteilung verweise ich auf meine Beantwortung  der an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1991/J vom 6. Juli 2009.

 

Fragen 4 und 5:

Die Entgegennahme und Prüfung der von der Roche Austria GmbH ausgelieferten Packungen Tamiflu-Hartkapseln erfolgte durch den jeweiligen Bedarfsträger (Eigentümer der Arzneimittel). Hinsichtlich der Haltbarkeit kann ich daher nur für die von meinem Ressort angekauften Arzneimittel anmerken, dass das Ablaufdatum derzeit nicht überschritten ist. Ich verweise auch hier auf meine diesbezüglichen Ausführungen zur parlamentarischen Anfrage Nr. 1991/J.

 

Fragen 6 bis 8:

Nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen sind mit Stand vom 29. März 2010 in österreichischen Lagern noch 447 Fässer à 7 kg Oseltamivir-Bulkware vorrätig.

Von meinem Ressort wurde keine Bulkware angekauft, Informationen über die Lagerung durch andere Institutionen liegen meinem Ressort nicht vor.

 

Fragen 9 und 10:

Grundsätzlich wird für reine Arzneimittelwirkstoffe oder Bulkware kein Ablaufdatum festgelegt. Aufgrund wissenschaftlicher Studien ist die Haltbarkeit des Wirkstoffes Oseltamivir derzeit für die Dauer von mindestens acht Jahren bestätigt, möglicherweise kann die Haltbarkeitsdauer auch ausgeweitet werden.

 

Frage 11:

Im Buchhaltungssystem meines Ressorts finden sich keine Hinweise auf derartige Zahlungsströme.

 

Frage 12:

Die Verhandlungen erfolgten durch den im damaligen Bundesministerium für Gesundheit und Frauen für Vertragsabschlüsse zuständigen Sektionsleiter gemeinsam mit der Finanzprokuratur und die damalige Geschäftsführung der Roche Austria GmbH.

 

Frage 13:

Die übereinstimmenden internationalen Expert/inn/enmeinungen der dafür zu-ständigen Gremien in der WHO und der Europäischen Union bildeten die Grundlage für die nationalen Entscheidungen in zahlreichen Staaten; darüber hinaus finden sich im Buchhaltungssystem meines Ressorts keine Hinweise auf externe Beratungs-tätigkeiten.


Frage 14:

Die Vertragsunterzeichnung erfolgte am 12. Dezember 2005.

 

Fragen 15, 16 und 18:

Nach den mir vorliegenden Informationen  ist Folgendes festzuhalten: Roche war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Monopolhersteller mit gültigem Patent für den Wirkstoff. Der in Österreich 2005 abgeschlossene Rahmenvertrag über die Pandemie-Bevorratung des Neuraminidasehemmers Tamiflu (Kapseln) und Oseltamivir-Bulkware zur Prophylaxe und Therapie entsprach weltweit einheitlichen Konzernrichtlinien, die ausschließlich für Verträge mit Regierungen angewendet wurden. Roche hat im selben Zeitraum weitestgehend wortgleiche Verträge mit anderen Regierungen geschlossen. Die Preisgestaltung war weltweit einheitlich vom Konzern vorgegeben und lag deutlich unter dem regulärem Fabriksabgabe- bzw. Apothekenabgabepreis. Deswegen hat der Hersteller auf der pandemischen Verwendungsbeschränkung bestanden.

 

Frage 17:

Mit GlaxoSmithKline Pharma GmbH wurde nach den mir vorliegenden Informationen zur Versorgung der Bundesministerien für Inneres und für Landesverteidigung seitens des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen ein Rahmenvertrag über die Bevorratung mit dem Neuramini-dasehemmer Relenza-Rotadisks Pulver zur Inhalation verhandelt und abgeschlossen.

 

Frage 19:

Es liegen keine derartigen Aufzeichnungen vor; im Übrigen verweise ich auf die Aus-führungen der damaligen Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zu den an

sie gerichteten parlamentarischen Anfragen Nr. 3557/J (XXII. GP) vom 19. Dezember 2005 sowie Nr. 3858/J (XXII. GP) vom 23. März 2006.

 

Frage 20:

 

Die für die Tamiflu Zulassung zuständige Behörde ist die European Medicines Agency (EMA). Der Humanarzneimittelausschuss (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) der EMA hat die Ergebnisse der im Zeit Online Artikel erwähnten Studie bereits im Jänner 2012 diskutiert und kam zu dem Schluss, dass das Nutzen-Risiko-Profil des Präparates weiterhin als positiv zu beurteilen ist (http://www.basg.gv.at/news-center/news/sicherheitsinformationen-details/article/tamiflu-oseltamivir/). Sollten sich jedoch Vorwürfe bestätigen und dazu führen, dass die EMA Bewertung des Nutzen-Risikoprofils sich als nicht positiv herausstellt, werde ich die zuständige Finanzprokuratur mit der Vertragsprüfung befassen.