12773/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 11. Jänner 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0346-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13063/J betreffend "Wartung von EDV-Anlagen", welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 16. November 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Unter "Wartung" ist bei EDV-Anlagen keine proaktive oder regelmäßige Wartung zu bestimmten, wiederkehrenden Zeitpunkten zu verstehen. Die Systeme werden entweder laufend überwacht oder bei gemeldeten Fehlern (insbesondere bei PCs, Druckern usw.) in der Folge repariert.

 

In der Regel wird Hardware mit einer bestimmten Gewährleistung gekauft, wobei diese Gewährleistung auf die Nutzungsdauer des Gerätes durch "Gewährleistungsverlängerungen" oder "Wartungsverträge" ausgedehnt werden kann. Da ein Teil der Wartung im Rahmen der Gewährleistung erfolgt und der darauf entfallende Anteil der Ankaufskosten nicht herausgerechnet werden kann, kein eigener Budgetansatz für Wartungskosten existiert sowie darüber hinaus ein Teil der Wartung durch hausinternes Personal erfolgt, ist eine konkrete Angabe von Kosten für Wartungsarbeiten nicht möglich.

 

Dies gilt mutatis mutandis für Reparaturen.

 

Antwort zu den Punkten 6 bis 9 der Anfrage:

 

Es werden spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der IKT-Systeme des Ressorts eingesetzt. Gerade im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen ist es jedoch nicht möglich, Details dazu offenzulegen.