12774/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 11. Jänner 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0348-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13093/J betreffend "Zahlungsverkehr ausgegliederter Gesellschaften", welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 16. November 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hält an folgenden Unternehmen Anteile:

 

·         Austria Wirtschaftsservice GmbH

·         Austrian Business Agency - Österreichische Industrieansiedlungs- und WirtschaftswerbungsgmbH

·         Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.

·         Familie & Beruf Management GmbH

·         Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsges.m.b.H.

·         Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH

·         Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H.

·         Schönbrunner Tiergartenges.m.b.H.

·         Verbund AG

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 8 der Anfrage:

 

Das Interpellationsrecht beschränkt sich in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage auf die Ausübung der Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, kann jedoch nicht auf die operative Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden. Diese Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und sind daher nicht vom Interpellationsrecht umfasst.