12775/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13098/J des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Frage 1:

Der Besitz eines Behindertenausweises wird im Arbeitsmarktservice nicht gesondert statistisch erfasst.

Erfasst wird seitens des Arbeitsmarktservice einerseits der Besitz eines Behindertenpasses auf Grundlage der §§ 42 und 47 des Bundesbehindertengesetzes und der auf dieser Rechtsgrundlage beruhenden Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales. Die gesonderte statistische Erfassung des Behindertenpasses im Arbeitsmarktservice bei den vorgemerkten Personen erfolgt seit Juni 2010. Ferner werden begünstige Personen mit Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), des Opferfürsorgegesetzes (OpferFG) oder eines Landesbehindertengesetzes (LBehG) statistisch erfasst.

Darüber hinaus werden seitens des Arbeitsmarktservice auch Personen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen statistisch erfasst. Diese sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen müssen nachgewiesene sein und nicht in die oben angeführten, speziell erfassten Kategorien fallen. Besitzerinnen und Besitzer eines Behindertenausweises können in die Kategorie der Personen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen (AMS Code A) fallen.

Zum Statistikstichtag 31. Oktober 2012 sind in den oben angeführten Kategorien insgesamt 39.154 Personen arbeitslos vorgemerkt, wobei sich die Differenzierungen aus der Beilage ergeben.


Frage 2:

Der Statistikstichtag Ende Oktober fällt auf den 31. Oktober 2012. Ende Oktober
belief sich der Anteil der begünstigt behinderten Personen am Gesamtbestand aller arbeitslos registrierten Personen auf rund 2,2%.

Frage 3:

Die Überprüfung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht kann erst im Verlauf des jeweils nächsten Jahres vorgenommen werden, da die exakte Berechnung der Ausgleichstaxe gesicherte Daten über die bei Dienstgeberinnen/Dienstgebern in einem bestimmten Kalenderjahr beschäftigten Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer voraussetzt. Es liegen demnach valide Daten für das Jahr 2011 vor.

In der folgenden Aufstellung findet sich eine Übersicht über die Erfüllung der
Beschäftigungspflicht durch die einzelnen Bundesländer zum Stichmonat Dezember 2011:

Erklärung der Abkürzungen:

DN-PFLZL           Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL                  ermittelte Pflichtzahl

BES PFST          besetzte Pflichtstellen (begünstigte Behinderte und doppelt anrechenbare Behinderte)

Erfüllung              (Nicht)Erfüllung der Beschäftigungspflicht

Erfüllung %          Erfüllung der Beschäftigungspflicht - (Über-)Erfüllung bzw. Nichterfüllung in Prozentsätzen

Dezember 2011

DN-PFLZL

PFLZL

BES PFST

Erfüllung

Erfüllung %

Wien

81.049

3.241

3.359

+118

+3,6%

Niederösterreich

50.011

2000

 2000

+/-0

+/-0,0%

Burgenland

6.065

242

289

+47

+19,4%

Steiermark.

33.245

1.329

2.233

+904

+68,0%

Kärnten

15.509

620

983

+363

+58,5%

Oberösterreich

32.779

1.311

1.749

+438

+33,4%

Salzburg

12.793

511

493

-18

-3,5%

Tirol

18.713

748

415

-333

-44,5%

Vorarlberg

9.305

372

210

-162

-43,5%

Fragen 4, 5 und 7 bis 16:

Im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes kommt dem Bund in seiner Gesamtheit die Eigenschaft als Dienstgeber zu. Seit einigen Jahren wird die gesetzlich vorgesehene EinsteIlungsverpflichtung vom Bund im Übrigen erfüllt. Daten die einzelnen Ministerien betreffend werden im Rahmen der Überprüfung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht mangels rechtlicher Bedeutsamkeit nicht erfasst.

Die folgende Aufstellung beruht daher auf der aktuellen Beantwortung einer einschlägigen parlamentarischen Anfrage durch die in diesen Angelegenheiten zuständige Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst (Anfrage Nr. 10056/J;
Beantwortung Nr. 9919/AB).

 

Stand Dezember 2011

Erfüllung

Erfüllung %

BKA

+46

+102,2%

BMI

-469

-36,2%

BMeiA

+2

+4,0%

BMJ

-34

-7,2%

BMLVS

+229

+25,6%

BMF

+817

+173,1%

BMG

+46

+209,1%

BMUKK

-1.435

-66,3%

BMWF

-74

-27,9%

BMWFJ

+74

+71,8%

BMVIT

+16

+40,0%

BMLFUWW

+24

+18,9%

Frage 6:

Zum 1. November 2012 waren in meinem Ressort (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt, Arbeitsinspektionen) 304 begünstigte Behinderte beschäftigt. Die Einstellungspflicht gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz wäre mit 57 eingestellten begünstigten Bediensteten erfüllt. Mein Ressort hat die erforderliche Quote (unter Berücksichtigung von 111 doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten) um 628 % übererfüllt.

Frage 17:

In der folgenden Aufstellung findet sich eine Übersicht über die Erfüllung der
Beschäftigungspflicht durch die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung und die Gebietskrankenkassen zum Stichmonat Dezember 2011.

 

Dezember 2011

DN-PFLZL

PFLZL

BES PFST

Erfüllung

Erfüllung %

Hauptverband der SV-Träger

324

12

17

+5

+41,7%

AUVA

5.007

200

272

+72

+36,0%

Pensionsversiche-rungsanstalt

6.392

255

311

+56

+22,0%

SVA der Bauern

1.785

71

114

+43

+60,6%

BVA

1.708

68

71

+3

+4,4%

VA für Eisen-bahnen und Bergbau

803

32

38

+6

+18,8%

SVA der gewerb-lichen Wirtschaft

1.467

58

38

-20

-34,5%

Gebietskrankenkassen:

1. Dezember 2011

DN-PFLZL

PFLZL

BES PFST

Erfüllung

Erfüllung %

WGKK

3.554

142

140

-2

-1,4%

NÖGKK

1.447

57

43

-14

-24,6%

BGKK

277

11

16

+5

+45,5%

STGKK

1.170

46

105

+59

+128,3%

KGKK

557

22

58

+36

+163,6%

OÖGKK

1.901

76

168

+92

+121,1%

SGKK

623

24

34

+10

+41,7%

TGKK

647

25

47

+22

+88,0%

VGKK

358

14

13

-1

-7,1%

 

Beilage

 

 


Beilage zur Frage 1