12778/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.01.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Jänner 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Prähauser und GenossInnen haben am 14. November 2012 unter der Nr. 13030/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Anschaffung von Tamiflu im Jahr 2005 für ÖBB, Telekom, Austro Control und Post gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø In welcher Form wurden die Unternehmen vom Infrastrukturministerium zur Anschaffung von Tamiflu aufgefordert?
Ø Wer beriet das Infrastrukturministerium in der Frage „Anschaffung von Tamiflu“ bevor es die Aufforderung an die Unternehmen aussandte?
Die Information zur Möglichkeit einer Bevorratung mit Tamiflu erfolgte durch das Bundesministerium für Gesundheit. Die Unternehmen wurden seitens des bmvit über die Möglichkeit der Beschaffung informiert, die Entscheidung bezüglich einer solchen Anschaffung lag bei den Unternehmen.
Zu den Fragen 3 bis 13:
Ø Welche Unternehmen, die 2005 unter dem Einflussbereich des Infrastrukturministeriums standen, schafften sich damals Tamiflu an und in welchen Mengen?
Ø Welche Kosten entstanden den Unternehmen durch die Anschaffung des Präparates?
Ø Wann langten jeweils die Medikamente ein?
Ø Wo wurden die Medikamente gelagert und wie viel kostete bisher die Lagerung?
Ø Wer übernahm die Kosten für die Anschaffung und wer jene für die Lagerung? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Unternehmen).
Ø Wie viele der damals angekauften Präparate sind noch vorhanden?
Ø Bei wie vielen der noch vorhandenen Präparate ist das Ablaufdatum noch nicht überschritten?
Ø Was geschieht mit den Medikamenten nach Ende des Ablaufdatums?
Ø Erfolgte die Anschaffung von Tamiflu damals direkt beim Hersteller, oder wurden die Kontingente aus der Anschaffung, die damals das Gesundheitsministerium bei Hoffmann La Roche orderte, genommen?
Ø Welche Verträge mit welchen Bedingungen lagen den Anschaffungen, die jene Unternehmen, die damals im Einflussbereich des Infrastrukturministeriums standen, zu Grunde?
Ø Kann definitiv ausgeschlossen werden, dass seinerzeit im Zuge des Anschaffungsvorganges des Medikamentes bei den damals im Einflussbereich des Infrastrukturministeriums gestandenen Unternehmen Geldmittel für Provisionszahlungen, Beraterhonoraren, Vermittlungsgebühren etc. flossen und somit auch nur der leiseste Verdacht von Untreue gegeben sein könnte?
Dem Ressort ist nicht bekannt, welche Mengen des Mittels wie beschafft wurden, ob die damals angekauften Präparate noch vorhanden sind bzw. ob das Ablaufdatum überschritten wurde.