12789/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/243-PMVD/2012                                                                                        15. Jänner 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen, haben am 16. November 2012 unter der Nr. 13059/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Wartung von EDV-Anlagen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Hiezu ist zunächst festzuhalten, dass EDV-Anlagen nicht proaktiv bzw. in regelmäßigen Abständen zu warten sind, sondern entweder laufend überwacht werden oder Störungen – insbesondere bei Personalcomputern und Druckern – nach Fehlermeldungen behoben werden. In der Regel wird Hardware mit einer bestimmten Gewährleistung beschafft, wobei diese durch „Gewährleistungsverlängerung“ oder „Wartungsverträge“ auf die Nutzungs­dauer des Gerätes ausgedehnt werden kann.


Zu 2 bis 5:

Im Ressortbereich Landesverteidigung erfolgt die überwiegende Wartungstätigkeit durch Ressortbedienstete, wobei in Ausnahmefällen auch Wartungsverträge für EDV-Anlagen abgeschlossen werden. Da anfallende Tätigkeiten im Bereich Landesverteidigung von Ressort­bediensteten wahrgenommen werden bzw. bei externen Leistungen jene Wartungs­tätigkeiten bereits Bestandteil einer Rahmenvereinbarung sind, fallen keine gesonderten Kosten an. Im Ressortbereich Sport werden Wartungsarbeiten durch das Bundesrechen­zentrum wahrgenommen, wobei jährliche Kosten von 1.350 Euro anfallen. Aufzeichnungen hinsichtlich der Anzahl von Wartungs- und Reparaturarbeiten werden nicht geführt.

Zu 6 bis 9:

Hiezu kann ich mitteilen, dass umfassende – auf das Bundesministerium für Landes­verteidigung und Sport abgestimmte – Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der IKT-Systeme angewendet werden. Ich ersuche aber um Verständnis, dass im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen es nicht möglich ist, Details im Rahmen einer parlamen­tarischen Beantwortung öffentlich bekannt zu geben.