12790/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0210-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 14. JAN. 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Rupert Doppler, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 16. November 2012, Nr. 13060/J, betreffend

                        Wartung von EDV-Anlagen

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen vom 16. November 2012, Nr. 13060/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Wartung von EDV Anlagen umfasst die eingesetzte Hardware. Diese Anlagen werden durch den Einsatz von ressorteigenen Systemen laufend überwacht, dadurch werden Störungen zumeist bereits im Vorfeld erkannt und ein allfälliger Wartungsaustausch bzw. Wartungseinsatz veranlasst.


Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Beantwortung der Anfrage aus verwaltungsökonomischen Gründen auf die Zentralstelle bezieht.

 

Zu den Fragen 2 und 5:

 

Die eingesetzte Hardware wird bei der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) abgerufen, Reparaturarbeiten sind implizit Bestandteil der beim Ankauf von EDV-Anlagen vertraglich festgehaltenen erweiterten Gewährleistung, welche sich meist über 5 Jahre erstreckt. Die  Wartungstätigkeiten bzw. Reparaturarbeiten erfolgen durch den Hersteller oder durch dessen Servicepartner.

Zu Frage 3:

 

Die Kosten für die externen Wartungsverträge belaufen sich jährlich im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) durchschnittlich auf € 63.000,--.

 

Zu Frage 4:

 

Im BMLFUW werden anlassbezogen etwa 50 Reparaturarbeiten pro Jahr durchgeführt.

 

Zu den Fragen 6 bis 9:

 

Es werden spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der IKT-Systeme des Ressorts eingesetzt. Es wird um Verständnis ersucht, dass es gerade im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen nicht möglich ist, Details öffentlich mitzuteilen.

 

Der Bundesminister: