12791/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.01.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0429-III/4a/2012
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 15. Jänner 2013
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13064/J-NR/2012 betreffend Wartung von
EDV-Anlagen, die die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am
16. November 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Unter „Wartung“ ist bei EDV-Anlagen
keine proaktive oder regelmäßige Wartung zu bestimmten,
wiederkehrenden Zeitpunkten zu verstehen. Die Systeme werden entweder laufend
überwacht oder bei gemeldeten Fehlern (insbesondere bei PCs, Druckern
usw.) wiederhergestellt. In der Regel wird Hardware mit Gewährleistung angekauft,
wobei diese Gewährleistung auf die
Nutzungsdauer des Gerätes durch
„Gewährleistungsverlängerungen“ oder „Wartungsverträge“
ausgedehnt werden kann.
Zu Frage 2:
Bestimmte Hardwarekomponenten werden durch die
Bundesrechenzentrum GmbH bzw.
Subauftragnehmer/innen der Bundesrechenzentrum GmbH gewartet.
Zu Frage 3:
Die durchschnittlichen jährlichen Kosten für Wartungsarbeiten betragen etwa € 7.200,-- pro Jahr.
Zu Fragen 4 und 5:
Eine genaue Zahl der Reparaturen kann nicht
angegeben werden. Sämtliche Reparaturarbeiten sind implizit Bestandteil
der beim Ankauf von EDV-Anlagen vertraglich festgehaltenen
erweiterten Gewährleistung, welche sich meist über fünf Jahre
erstreckt. Diese Leistungen
werden von den einzelnen Hersteller/innen oder deren Vertragspartner/innen
erbracht.
Zu Fragen 6 bis 9:
Es werden spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum
Schutz der IKT-Systeme des Ressorts eingesetzt. Es darf um Verständnis
ersucht werden, dass es gerade in Hinblick auf die
Effektivität dieser Maßnahmen nicht möglich ist, Details anzuführen.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.