12791/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM                             

 

 

 

                                                                BMWF-10.000/0429-III/4a/2012

                               
                                                               

 

 

 

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 15. Jänner 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13064/J-NR/2012 betreffend Wartung von
EDV-Anlagen, die die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am
16. November 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Unter „Wartung“ ist bei EDV-Anlagen keine proaktive oder regelmäßige Wartung zu bestimmten, wiederkehrenden Zeitpunkten zu verstehen. Die Systeme werden entweder laufend überwacht oder bei gemeldeten Fehlern (insbesondere bei PCs, Druckern usw.) wiederhergestellt. In der Regel wird Hardware mit Gewährleistung angekauft, wobei diese Gewährleistung auf die
Nutzungsdauer des Gerätes durch „Gewährleistungsverlängerungen“ oder „Wartungsverträge“ ausgedehnt werden kann.

 

Zu Frage 2:

Bestimmte Hardwarekomponenten werden durch die Bundesrechenzentrum GmbH bzw.
Subauftragnehmer/innen der Bundesrechenzentrum GmbH gewartet.

 

Zu Frage 3:

Die durchschnittlichen jährlichen Kosten für Wartungsarbeiten betragen etwa € 7.200,-- pro Jahr.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Eine genaue Zahl der Reparaturen kann nicht angegeben werden. Sämtliche Reparaturarbeiten sind implizit Bestandteil der beim Ankauf von EDV-Anlagen vertraglich festgehaltenen
erweiterten Gewährleistung, welche sich meist über fünf Jahre erstreckt. Diese Leistungen
werden von den einzelnen Hersteller/innen oder deren Vertragspartner/innen erbracht.

 

Zu Fragen 6 bis 9:

Es werden spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der IKT-Systeme des Ressorts eingesetzt. Es darf um Verständnis ersucht werden, dass es gerade in Hinblick auf die
Effektivität dieser Maßnahmen nicht möglich ist, Details anzuführen.

 

Der Bundesminister:

 

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.