12796/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/245-PMVD/2012                                                                                        15. Jänner 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen, haben am 16. November 2012 unter der Nr. 13089/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Zahlungsverkehr ausgegliederter Gesellschaften" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Wie aus dem Bericht zum Bundesfinanzgesetz 2013 „Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes“ ersichtlich ist, sind bei der Untergliederung 14, Militärische Angelegenheiten und Sport, die Bundessporteinrichtungen GmbH, die Nationale Anti-Doping Agentur GmbH (NADA Austria) und die Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Ent­wicklungsgesellschaft m.b.H ausgewiesen.


Zu 2 bis 8:

In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuverweisen, dass sich das Parlamentari­sche Interpellationsrecht nach Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsge­setz 1975 in Bezug auf selbständige juristische Personen nur auf die Rechte des Bundes – z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH – und die Ingerenzmöglich­keiten seiner Organe beschränkt, und daher nicht auf die Tätigkeit der Organe der juristi­schen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Da die gegenständlichen Fragen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorga­nen betreffen und somit außerhalb meiner politischen Verantwortung liegen, demzufolge auch nicht vom Parlamentarischen Interpellationsrecht umfasst sind, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.