12803/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.01.2013
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möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13054/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Frage 1:
Unter „Wartung“ ist bei EDV-Anlagen keine proaktive oder regelmäßige Wartung zu bestimmten, wiederkehrenden Zeitpunkten zu verstehen. Die Systeme werden entweder laufend überwacht oder bei gemeldeten Fehlern (insbesondere bei PCs Druckern usw.) in der Folge repariert. In der Regel wird Hardware mit einer bestimmten Gewährleistung gekauft, wobei diese Gewährleistung auf die Nutzungsdauer des Gerätes durch „Gewährleistungsverlängerungen“ oder „Wartungsverträge“ ausgedehnt werden kann.
Fragen 2 und 3:
In der Zentralstelle gibt es keine expliziten Wartungsverträge für EDV-Anlagen. Die Beschaffung von Servern erfolgt grundsätzlich in Verbindung mit einer Vor-Ort-Garantie, sodass allfällige Reparaturkosten über den Kaufpreis abgedeckt sind und nicht explizit ausgewiesen werden. Auch bei der Nutzung von IT-Services, für deren Erbringung der Auftragnehmer EDV-Anlagen benötigt, sind die Kosten der Wartung der Anlagen des Auftragnehmers Bestandteil der pauschalen Kosten der Services, ohne dass die Wartung explizit beauftragt und ausgewiesen wird.
Seitens des Bundessozialamtes (BSB) wurden ebenfalls keine Wartungsverträge mit externen Wartungsunternehmen abgeschlossen. Alle Arbeiten an den EDV-Anlagen des BSB erfolgen im Rahmen der „erweiterten Gewährleistung“ (meist 3 – 5 Jahre, zum Teil auch unbeschränkt).
Im Bereich der Arbeitsinspektionen fallen Kosten in der Höhe von durchschnittlich € 17.000 pro Jahr (durchschnittlich € 850 pro Arbeitsinsektorat) für Wartungsverträge an. Diese Verträge werden zur Wartung nach Ablauf einer „erweiterten Gewährleistung“ oder Garantie mit jenen Unternehmen abgeschlossen, von denen die Anlagen ursprünglich bezogen wurden.
Fragen 4 und 5:
Sämtliche Reparaturarbeiten sind implizit Bestandteil der beim Ankauf von EDV-Anlagen vertraglich festgehaltenen erweiterten Gewährleistung, welche sich meist über fünf Jahre erstreckt. Diese Leistungen werden von den einzelnen Herstellern oder deren Vertragspartnern erbracht.
Fragen 6 bis 9:
Es werden spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der IKT-Systeme des Ressorts eingesetzt. Ich ersuche Sie aber um Verständnis, dass es gerade im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen nicht möglich ist, Details öffentlich mitzuteilen.