12809/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.01.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1407-IV/8/2012
Wien, am . Jänner 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 16. November 2012 unter der Zahl 13057/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Wartung von EDV-Anlagen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Unter „Wartung“ ist bei EDV-Anlagen keine proaktive oder regelmäßige Wartung zu bestimmten, wiederkehrenden Zeitpunkten zu verstehen. Die Systeme werden entweder laufend überwacht, oder bei gemeldeten Fehlern (insbesondere bei PCs, Druckern usw.) in der Folge repariert. In der Regel wird Hardware mit einer bestimmten Gewährleistung gekauft, wobei diese Gewährleistung auf die Nutzungsdauer des Gerätes durch „Gewährleistungsverlängerungen“ oder „Wartungsverträge“ ausgedehnt werden kann.
Zu den Fragen 2 und 3:
Abseits der erweiterten Gewährleistung bestehen keine expliziten Wartungsverträge.
Zu den Fragen 4 und 5:
Sämtliche Reparaturarbeiten sind implizit Bestandteil der beim Ankauf von EDV-Anlagen vertraglich festgehaltenen erweiterten Gewährleistung, welche sich meist über 5 Jahre erstreckt. Diese Leistungen werden von den einzelnen Herstellern oder deren Vertrags-partnern erbracht.
Zu den Fragen 6 bis 9:
Es werden spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der IKT-Systeme des Ressorts eingesetzt. Ich ersuche Sie aber um Verständnis, dass gerade im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen es nicht möglich ist, Details öffentlich mitzuteilen.