12812/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0025-II/2/d/2013

Wien, am          . Jänner  2013

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am   16. November 2012 unter der Zahl 13075/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „falsche Strafverfügungen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 4:

Die von den Organen der Bundespolizei als Organe der Straßenaufsicht eingesetzten Laser-Handgeschwindigkeitsmessgeräte sind vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen geeicht und zugelassen. Beweismittel für die Messung ist die eigene dienstliche Wahrnehmung der mit diesen Geräten gemessenen Fahrgeschwindigkeit durch das Organ der Straßenaufsicht.