12816/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. November 2012 unter der ZI. 13095/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rückgeforderte, aber bislang noch nicht retournierte Diplomatenpässe“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Mit Stichtag 26. Oktober 2012 waren insgesamt 2.374 gültige Diplomatenpässe ausgegeben. Zu Frage 2:

Es wurden jene Diplomatenpässe zurückgefordert, bei denen die Rechtsgrundlage für ihre

Ausstellung durch die Neuregelung des Passgesetzes 1992 (PassG) weggefallen ist. Insgesamt

Wurden 970 Diplomatenpässe zurückgefordert.

Zu den Fragen 3 bis 6:

Bis zum 26. Oktober 2012 wurden 676 Diplomatenpässe zurückgestellt, in der Folge wurden weitere 47 Diplomatenpässe retourniert. Insgesamt wurden somit 723 Diplomatenpässe an das BMeiA zurückgestellt, 247 Diplomatenpässe wurden nicht retourniert.


Mit der gesetzlichen Änderung des PassG, die gem. BGBl. I Nr. 60/2012 am 25. Juli 2012 in Kraft getreten ist, haben alle jene Diplomatenpässe, die vor Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes ausgestellt wurden und bei denen die Voraussetzungen für eine Ausstellung nach dem neuen § 6 PassG nicht mehr vorliegen, mit Ablauf von drei Monaten nach diesem Zeitpunkt - somit per 26. Oktober 2012 - ex lege ihre Gültigkeit verloren.

Alle zurückgeforderten Diplomatenpässe sind somit spätestens mit 26. Oktober 2012 ex lege ungültig geworden und wurden - unabhängig davon, ob sie zurückgestellt wurden oder nicht - spätestens am 26. Oktober 2012 elektronisch entwertet.

Zu Frage 7:

Am 27. Oktober 2012 waren 2.080 Diplomatenpässe ausgegeben und gültig.

Zu Frage 8:

Zum angefragten Stichtag waren gemäß § 6 Abs. 1 Zi 8 und Zi 12 PassG insgesamt 229 Diplomatenpässe an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich, die an österreichischen Berufsvertretungsbehörden als diplomatisches Personal notifiziert waren, sowie deren Angehörige, ausgegeben.

Zu Frage 9:

Das Abdullah Bin Abdulaziz International Centre for Interreligious and Intercultural Dialogue (KAICIID) ist eine internationale Organisation. Inwieweit Mitarbeiter des KAICIID Anspruch auf einen Diplomatenpass haben, wäre nach § 6 Abs. 1 Zi 11 PassG zu beurteilen. Bisher sind keine Anträge eingegangen.