12818/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0219-I/4/2012

Wien, am 16. Jänner 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. November 2012 unter der Nr. 13052/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Wartung der EDV-Anlagen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  In welchen Zeitabständen werden die EDV-Anlagen ihres Ressorts und nachge­ordneten Dienststellen gewartet?

 

Unter „Wartung“ ist bei EDV-Anlagen keine proaktive oder regelmäßige Wartung zu bestimmten, wiederkehrenden Zeitpunkten zu verstehen. Die Systeme werden ent­weder laufend überwacht, oder bei gemeldeten Fehlern (insbesondere bei PCs, Dru­ckern usw.) in der Folge repariert. In der Regel wird Hardware mit einer bestimmten Gewährleistung gekauft, wobei diese Gewährleistung auf die Nutzungsdauer des Ge­rätes durch „Gewährleistungsverlängerungen“ oder „Wartungsverträge“ ausgedehnt werden kann.


Zu Frage 2:

Ø  Wer wartet diese EDV-Anlagen?

 

Die Wartung wird in der Regel beim Kauf der Hardware mitbeschafft. Das heißt, dass der überwiegende Anteil der Hardware vom Hersteller selbst gewartet wird, oder durch vom Hersteller für diese Leistung autorisierte Wartungspartner.

 

Zu Frage 3:

Ø  Wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen Kosten für derartige Wartungs­arbeiten? (aufgegliedert auf Dienststellen)

 

Die durchschnittlichen jährlichen Wartungskosten, berechnet auf der Grundlage der Jahre 2007 bis 2012, betragen € 446.495,54.

Die durchschnittlichen jährlichen Wartungskosten, berechnet auf der Grundlage der Jahre 2007 bis 2012, betragen beim Österreichischen Staatsarchiv € 7.312,82.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø  Wie viele Reparaturarbeiten an EDV-Anlagen wurden seit 2008 im Ressort und in nachgeordneten Dienststellen durchgeführt? (aufgegliedert auf Jahre und Dienst­stellen)

Ø  Wer führte diese Reparaturarbeiten durch?

 

Sämtliche Reparaturarbeiten sind implizit Bestandteil der beim Ankauf von EDV-An­lagen vertraglich festgehaltenen erweiterten Gewährleistung, welche sich meist über 5 Jahre erstreckt. Diese Leistungen werden von den einzelnen Herstellern oder de­ren Vertragspartnern erbracht.

 

Zu den Fragen 6 bis 9:

Ø  Welche Sicherheitsmaßnahmen werden seitens ihres Ressorts und nachgeord­neter Dienststellen ergriffen um unbefugte Zugriffe auf sensible Daten zu verhin­dern?

Ø  Wie oft kam es seit 2008 zu teilweisen, oder gänzlichen Systemausfällen von EDV-Anlagen im Ressort und in nachgeordneten Dienststellen? (aufgegliedert auf Jahre und Dienststellen)

Ø  Wie wirkten sich diese Ausfälle aus?

Ø  Was waren die Gründe für diese Ausfälle?

 

Es werden spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der IKT-Systeme des Ressorts eingesetzt. Ich ersuche Sie aber um Verständnis, dass es im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen nicht möglich ist, Details öffentlich mitzuteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen