12823/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.01.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0433-III/4a/2012 |
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Wien, 10. Jänner 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13061/J-NR/2012 betreffend Wartung von EDV-Anlagen, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 16. November 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Unter „Wartung“ ist bei EDV-Anlagen keine proaktive oder regelmäßige Wartung zu bestimmten, wiederkehrenden Zeitpunkten zu verstehen. Die Systeme werden entweder laufend überwacht, oder bei gemeldeten Fehlern (insbesondere bei PCs, Druckern usw.) in der Folge repariert. In der Regel wird Hardware mit einer bestimmten Gewährleistung angeschafft, wobei diese Gewährleistung auf die Nutzungsdauer des Gerätes durch „Gewährleistungsverlängerungen“ oder „Wartungsverträge“ ausgedehnt werden kann.
Zu Fragen 2 und 3:
Die Wartung erfolgt durch die jeweiligen Hersteller, das Monitoring und die Funktionsfähigkeit der EDV-Anlagen für die Zentralstelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird durch die BRZ GmbH gewährleistet. Reparaturen an EDV-Anlagen erfolgen bei gemeldeten Fehlern des Monitoring-Systems und die Reparaturleistungen werden bei der Beschaffung der EDV-Anlagen üblicherweise für fünf Jahre mitgekauft. Gesonderte Wartungsverträge bestehen nicht. Da in Bezug auf den nachgeordneten Bereich einschließlich der Schulen vor dem Hintergrund der gegebenen Dezentralisierung in diesem Bereich eine gewünschte genaue jahresbezogene Auflistung zuvor die Durchführung einer umfangreichen Erhebung voraussetzt, darf um Verständnis ersucht werden, dass im Hinblick auf den damit verbundenen ungebührlich hohen Verwaltungsaufwand und den gegebenen Zeitrahmen von einer genauen Auflistung Abstand genommen wird.
Zu Fragen 4 und 5:
Sämtliche Reparaturarbeiten sind implizit Bestandteil der beim Ankauf von EDV-Anlagen vertraglich festgehaltenen erweiterten Gewährleistung, welche sich meist über fünf Jahre erstreckt. Diese Leistungen werden von den einzelnen Herstellern oder deren Vertragspartnern erbracht. Es kann daher die Zahl der Reparaturen nicht angegeben werden. Ein Herausfiltern sämtlicher Reparaturarbeiten in den nachgeordneten Dienststellen wäre mit einem unzumutbaren Verwaltungsaufwand verbunden und ist daher nicht leistbar.
Zu Fragen 6 bis 9:
Es werden spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der IKT-Systeme des Ressorts und zur Verhinderung unbefugter Zugriffe getroffen. Es wird aber um Verständnis ersucht, dass gerade im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen es nicht möglich ist, sie im Detail öffentlich mitzuteilen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.