12824/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.01.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0434-III/4a/2012 |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|||
Wien, 14. Jänner 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13072/J-NR/2012 betreffend Schulfach Berufsorientierung, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 16. November 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Die verpflichtende Berufsorientierung ist folgend den schulorganisationsgesetzlichen Vorgaben seit der Novelle BGBl. I Nr. 20/1998 in den Lehrplänen aller Schulformen der Sekundarstufe I auf der 7. und 8. Schulstufe als verbindliche Übung verankert.
Eine verbindliche Übung ist eine Unterrichtsveranstaltung, deren Besuch für alle in die betreffende Schule aufgenommenen Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist (wie bei einem Pflichtgegenstand), jedoch erfolgt im Gegensatz zu einem Pflichtgegenstand lediglich keine Leistungsbeurteilung.
In Anbetracht der bestehenden Umsetzungsautonomie der Schulen ist entsprechend der jeweiligen Lehrplanverordnungen die Regelvariante die integrative Führung der Berufsorientierung im Unterricht der anderen bestehenden Pflichtgegenstände im Ausmaß von jeweils 32 Jahresstunden, das ist einer Jahreswochenstunde gleichzuhalten, auf der 7. und 8. Schulstufe. Die Schulen können allerdings auch einen autonomen Beschluss herbeiführen und die Berufsorientierung als im Stundenplan eigens ausgewiesen in einer Bandbreite von ein bis vier Jahreswochenstunden führen.
Die Lehrplanverordnung für die Neue Mittelschule sieht vor, dass auch ein Teil des dafür vorgesehenen Lehrplans jedenfalls in Form einer im Stundenplan explizit ausgewiesenen Berufsorientierung (zumindest eine Jahreswochenstunde in der 7. oder 8. Schulstufe) erfolgen muss. Die darüber hinausgehenden Stunden bzw. 32 Jahresstunden können integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
Zu Frage 5:
Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte sind von der Schule in einer guten Bildungs- und Berufsentscheidung zu unterstützen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass – insbesondere bei der integrativen Variante – die Bewusstseinsbildung, die Umsetzungsqualität der schulischen Berufsorientierung und die gute Koordination der Maßnahmen wichtig ist. Dementsprechend hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gemeinsam mit den Sozialpartnern und anderen Ministerien ein Konzept erarbeitet, dass die Umsetzung verbreitern und deren Qualität sichern soll: Durch den Maßnahmenkatalog im Bereich „Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf in der 7. und 8. Schulstufe“ werden hier wesentliche Impulse gesetzt.
Zu Fragen 6 bis 8:
Prinzipiell ist dies – vor allem bei der integrativen Variante – Aufgabe der gesamten Schule und damit aller Lehrerinnen und Lehrer. An den Pädagogischen Hochschulen bestehen spezielle Lehrgänge für Lehrerinnen und Lehrer einerseits für den Berufsorientierungsunterricht und andererseits für diesbezügliche Koordinationsaufgaben. Es wird empfohlen, nur Lehrerinnen und Lehrer mit entsprechender Zusatzqualifikation für den Unterricht der verbindlichen Übung, wenn diese eigenständig im Stundenplan ausgewiesen ist, einzusetzen. Darüber hinaus ist es Zielsetzung, das jede Schule über eine/einen entsprechend ausgebildete/ausgebildeten Berufsorientierungskoordinator/Berufsorientierungskoordinatorin verfügt.
Zu Fragen 9 bis 12:
Berufsorientierung ist bereits – wie oben ausgeführt – verpflichtend verankert. Ferner ist an den Polytechnischen Schulen „Berufsorientierung und Lebenskunde“ mit mindestens zwei Wochenstunden vorgesehen und kann dieser Unterrichtsgegenstand schulautonom auf bis zu drei Wochenstunden erhöht werden.
Gleichzeitig ist es aber Zielsetzung, Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf nicht nur in ein Unterrichtsangebot auszulagern, sondern noch mehr zu einem Gesamtanliegen der Schule und aller Lehrerinnen und Lehrer zu machen. Dazu dienen zahlreiche dieses Anliegen unterstützende Maßnahmen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, die kompakt im jüngst an die Schulen ergangenen Rundschreiben Nr. 17/2012 (abrufbar unter http://www.bmukk.gv.at/bo) beschrieben sind.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.